Er wohnt unmittelbar neben der künftigen Freiluftgastronomie und befürchtet wie die anderen fünf Mietparteien im Haus unzumutbare Belästigungen durch den Biergartenbetrieb.
„Wie sollen wir da schlafen können“, fragt er sich. „Die Bierbänke stehen genau unter meinem Schlafzimmerfenster.“ Die andere Wohnungsseite sei durch den Verkehr in der Saalgasse ohnehin belastet und nun drohe auch noch Lärm auf der bislang ruhigen Mainseite: „Das ist unzumutbar“. Zudem versteht er nicht, dass ein paar Meter weiter auf der Frank-Promenade ein Alkoholverbot herrscht, wovon direkt am künftigen Biergarten ein Schild kündet.
„Die Bierbänke stehen genau unter meinem Schlafzimmerfenster“
Franz Parijek Anwohner
Seine Befürchtungen teilt eine Wohnungsnachbarin („Wir sind alle dagegen“) sowie Mitmieter Dieter Neubauer, der seit zwölf Jahren im Haus wohnt. Ihn stört zudem, „dass hier auch noch der letzte Fleck zugebaut wird“ und außerdem die ohnehin schon vorhandene Parkplatznot in der Saalgasse und Burkarderstraße noch vergrößert werde. Gegen den Biergarten seien zudem nicht nur die Bewohner im unmittelbaren Nachbarhaus, sondern sogar Anwohner in der Burkarderstraße.
Dieser Widerstand wird beim Bauantrag deutlich: Von zehn Nachbarn haben acht dem Freiluftbetrieb nicht zugestimmt. Genutzt hat das wenig: Die Stadträte im Bauausschuss haben im Juli vor drei Jahren dem Vorhaben zugestimmt. Dass es bis dieses Jahr gedauert hat, bis der Biergarten errichtet wird, liegt auch an der Würzburger Fischerzunft. Die ist Eigentümerin des 51 Jahre alten Hauses in der Saalgasse, hat dort unter anderem ihren Zunftsaal und zog gegen die Biergarten-Genehmigung vors Verwaltungsgericht – „zum Schutz unserer Mieter“, sagt Rechtsanwalt Roland Wolff, der auch Schatzmeister der Fischerzunft ist.
Doch Wolff musste feststellen, dass die bayerische Biergartenverordnung, die die landestypische Freiluftgastronomie als besonderes Brauchtum sieht, „nur schwer auszuhebeln“ ist. Nachdem man signalisiert bekommen habe, dass die Klage kaum Aussicht auf Erfolg habe, habe man sich auf einen Vergleich geeinigt, berichtet Wolff. Dieser sieht eine Verkürzung der Ausschankzeit vor, die laut Biergartenverordnung bis 23 Uhr möglich wäre.
Dass um 22 Uhr mit dem Ausschank Schluss ist, bestätigt Rathaussprecher Christian Weiß. Um 23 Uhr sei dann Betriebsschluss, dann müsse an der Frank-Promenade Ruhe herrschen. Für Weiß wie auch andere städtische Vertreter wie CTW-Geschäftsführer Klaus Walther hat der Biergarten durchaus positive Seiten, zumal die Stadt von der Infrastruktur profitiert: Anfang April hat man an der Frank-Promenade neben dem Fußgängerdurchgang zur Burkarderstraße einen bewachten Fahrradparkplatz vornehmlich für Radtouristen in Betrieb genommen – ohne Strom und Toiletten. Diesen Service liefert nun der Nachbar, Biergartenbetreiber Michael Will mit: Nach eigenen Angaben kostet ihn die Erschließung samt WC und Behindertentoilette rund 40 000 Euro. Der „Gestattungsvertrag“ mit der Stadt für die 380 Quadratmeter große Grünfläche für rund 250 Sitzplätze läuft vorerst über fünf Jahre. Über die finanzielle Bedingungen gibt's vom Rathaus keine Auskunft.
Pkw-Stellplätze, es wären 60, muss Will keine nachweisen oder ablösen. Die Begründung der Stadt für den Erlass: Beim „Stadtstrand“ auf der gegenüberliegenden Mainseite habe man ebenfalls auf einen Stellplatznachweis verzichtet. „Zudem kann hier von einer überwiegenden Zahl von Fußgängern und Radfahrern als Gästen ausgegangen werden“, so die Stadtverwaltung.
Rathaussprecher Weiß sieht zudem im Biergarten, in dem es übrigen keine Musik gebe, keinen Widerspruch zum Alkoholverbot auf den Freiflächen der Promenade – im Gegenteil. Hier sei das Trinken „im kontrollierten und gesitteten Rahmen möglich“. Und die wegen der Exzesse der vergangenen Jahre alkoholbefreite Grünfläche zwischen Alter Mainbrücke und Viehmarktplatz sei ideal fürs Familien-Picknick.