(fcn) Die Photovoltaikanlage auf einer 2,6 Hektar großen Fläche der ehemaligen Erdaushubdeponie macht schnell Fortschritte: Einstimmig fassten die Gemeinderäte die notwendigen Beschlüsse für die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Greußenheim“.
Bertram Wegner vom gleichnamigen Stadtplanungsbüro präsentierte Bedenken, Hinweise und Anregungen von 15 Behörden und Organisationen sowie eine private Stellungnahme. Er betonte, dass Solarmodule und Gebäude maximal 2,8 Meter hoch sein dürfen. Panels dürfen auf höchstens 60 Prozent des Areals errichtet werden.
Wie bereits berichtet muss die Gemeinde wegen dieser Maßnahme 2,6 Hektar Ausgleichsfläche nachweisen. Dies geschieht auf vier Grundstücken, jeweils zwei rechts und links des Wegs zur ehemaligen Deponie. Hauptsächlich werden darauf Obstbäume gepflanzt, teilweise auch Hecken, außerdem werden Legesteinhaufen errichtet.
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 23. Mai bis 24. Juni, danach beschäftigt sich der Gemeinderat nochmals mit Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange. Den Baubeginn hält der Planer für Anfang August möglich.
Die Ausnahmegenehmigung für das Sondergebiet Photovoltaiknutzung ist deshalb nötig, weil das Areal im Wasserschutzgebiet der Gemeinde liegt. Da es sich nicht um ein klassisches Baugebiet handelt, gibt es seiner Ansicht nach aber keine ernsthaften Einwände.
Wegner wies darauf hin, dass die geplante Anlage schon jetzt nördlich und südlich von Wald „gut abgeschirmt“ wird. Für die Rodungen im hinteren Teil in Richtung Gut Terra Nova müsse man die Böschung im Westen – also zum Ort hin – aufforsten. Die Gehölze an der Zufahrtsstraße bleiben bestehen und dienen der „Eingrünung im Nahbereich“.
In seiner Stellungnahme wies das Landwirtschaftsamt darauf hin, dass für das Vorhaben im hinteren Bereich des Areals rund 0,26 Hektar Wald gerodet werden. Etwa 1,17 Hektar sind für die seinerzeit für die Deponie gerodeten Flächen zu ersetzen. Diese insgesamt 1,33 Hektar werden an der Böschung aufgeforstet, etwa zehn Prozent davon sind in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde als Wildäsungsfläche vorgesehen.
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg erklärte in seiner Stellungnahme, dass Teilflächen der Deponie für Hausmüllablagerungen genutzt wurden. Deshalb hätten diese Flächen die „Priorität A“. Der Gemeinderat schlägt vor, dass auf die mögliche Erkundung und Sanierung der Deponiefläche in der Begründung zum Bebauungsplan eingegangen wird.
Das Landwirtschaftsamt reagiert gelassen. Bei der Fläche handelt es sich um eine ehemalige Deponie, die landwirtschaftlich nicht genutzt werde. So werde keine für die Landwirtschaft wertvolle Anbaufläche in Anspruch genommen.
Das Staatliche Bauamt äußerte keine Bedenken, weil sich das Sondergebiet in circa einem Kilometer Entfernung zur geplanten B 26n befindet. Auch das Amt für Ländliche Entwicklung hat keine Bedenken: Die vier am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Grundstücke sind vollständig im Besitz der Gemeinde.