„Der Bebauungsplan ist unwirksam“, so lautet das Urteil, das der Verwaltungsgerichtshof in München am Dienstagnachmittag im Verfahren um den geplanten Abriss des Ämterhochhauses in der Augustinerstraße gefällt hat. Begründet wird es mit Fehlern der Stadt bei der Aufstellung des Bebauungsplans für den neuen „Tricyan Tower“. Außerdem sei „zweifelhaft“, ob der Tower ins denkmalgeschützte Altstadtensemble passe. Die Stadt hatte 2005 entschieden, das marode Hochhaus einzureißen und an gleicher Stelle einen Neubau geplant.
Mit diesen 34 Meter hohen „Tricyan Tower“ waren Denkmalschützer und Nachbarn des seit sechs Jahren eingerüsteten Gebäudes nicht einverstanden. Der Würzburger Verschönerungsverein sowie Stadtheimatpfleger Hans Steidle kritisierten den zehnstöckigen Neubau als zu voluminös und zu hoch. Anwohner hatten vergangenen September gegen den im Juli aufgestellten Bebauungsplan der Stadt geklagt.
„Ich freue mich, bin aber nicht überrascht“, reagiert Jochen Hofmann-Hoeppel, Anwalt der Anwohner. Er hatte die Normenkontrollklage unter anderem damit begründet, dass die Stadt bei der Aufstellung des Bebauungsplan wasserschutzrechtliche Belange ausgeklammert habe.
Überraschen wird die Münchner Entscheidung dagegen die Stadt. Dort war man zuversichtlich, „dass das Verfahren zugunsten der Stadt Würzburg entschieden wird, weil wir sauber gearbeitet haben“. So äußerte sich die Chefin der Bauaufsicht, Hülya Bandak, im Mai. Auf die Vorwürfe Hofmann-Hoeppels entgegnete sie, dass das Gesetz die Untersuchung des Grundwassers im Bebauungsplan nicht fordere.
Dagegen bescheinigt der Verwaltungsgerichtshof der Stadt jetzt gerade hier Abwägungsfehler: Die Auswirkungen des Neubaus auf das Grundwasser und damit die Statik der Nachbarhäuser hätten in die planerische Beurteilung einfließen müssen.
Im Rathaus wollte man sich ohne schriftliche Urteilsbegründung dazu nicht äußern. Laut Sprecher Georg Wagenbrenner wird diese in ein bis zwei Wochen vorliegen. Jetzt habe man „alle Möglichkeiten, über die Bausache insgesamt noch einmal sachlich und in Ruhe nachzudenken“.
Da eine Revision gegen das Urteil nicht möglich ist, bleibt der Stadt vermutlich nur die Möglichkeit, den Bebauungsplan neu aufstellen. Dies würde eine weitere Zeitverzögerung für den Investor Informica Real Invest AG bedeuten. Dieser hatte das Ämterhochhaus 2007 für 1,25 Millionen Euro gekauft, nachdem der erste Kaufinteressent abgesprungen war. Die Informica ist mit eigenen Juristen am Verfahren beteiligt. Vorstand Friedrich Schwab: „Ich bin schon über das Urteil überrascht. Mit Verfahrensfehlern der Stadt habe ich nicht gerechnet.“ Wie es jetzt weitergehen soll, werde entschieden, sobald das schriftliche Urteil vorliegt und Gespräche mit Anwälten und Vertretern der Stadt geführt wurden.