EMMENDINGEN: Amtsgericht: „Korinthenkackerei“ ist keine Beleidigung
EMMENDINGEN
Amtsgericht: „Korinthenkackerei“ ist keine Beleidigung
Ein Falschparker darf seinem Ärger über einen Strafzettel auch mal Luft machen, ohne gleich wegen Beleidigung belangt zu werden – so entschied jetzt das Amtsgericht Emmendingen.
Von Redaktion Süd|
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Ein Falschparker darf seinem Ärger über einen Strafzettel auch mal Luft machen, ohne gleich wegen Beleidigung belangt zu werden – so entschied jetzt das Amtsgericht Emmendingen.