Mit den Grundstücksverhandlungen für den ersten Teilabschnitt der Erweiterung der Gewerbefläche am Sonnenstuhl beauftragt, hat der Gemeinderat Randersacker in der letzten Sitzung im Jahr 2014 die Firma BayernGrund und deren Subunternehmer, das Ingenieurbüro für Baulandentwicklung (IBW). Ziel ist es, wenn möglich alle dort vorhandenen Grundstücke zu erwerben. Gegebenenfalls auch im Tausch gegen Grundstücke außerhalb des Gebietes (zum Beispiel bei Weinbergsflächen).
Außerdem stimmten die Ratsmitglieder ebenso einstimmig den notwendigen umwelt- und geotechnischen Bodenuntersuchungen in dem Gelände zu. Die Bohrungen sind nötig, weil bekannt ist, dass ehemals dort vorhandene Sandgruben verfüllt wurden, erklärte Bürgermeister Dietmar Vogel (UWG). Welche Teilflächen davon betroffen sind, ergibt sich laut Vogel aus den Luftbilduntersuchungen, die von dem Gebiet früher schon erstellt wurden.
Mit den Grundstücksverhandlungen beginnt für den Teilabschnitt „Sonnenstuhl 1“ die Phase der konkreten Umsetzung. Anders als im Zusammenhang mit dem ersten Interessenten, einer örtlichen KFZ-Werkstatt geplant, erstreckt sich dieser erste, fünf Hektar große Abschnitt oberhalb der Kreisstraße Wü 1 Richtung Lindelbach von der Winzergenossenschaft bis zur Autobahn. Da der örtliche Interessent inzwischen wieder abgesprungen ist, wurde für den Start der Teil gewählt, der am schnellsten und einfachsten umzusetzen ist, so Vogel.
Damit steht auch eine erste, grobe Zeitschiene, über die Norbert Geiger von der BayernGrund und der IBW-Vermessungsingenieur Bernd Willibald die Ratsmitglieder informierten. BayernGrund finanziert das Projekt vor und ermöglicht damit die Abwicklung außerhalb des Haushalts der Marktgemeinde.
Voraussetzung dafür, den straffen Zeitplan einhalten zu können, so Geiger, ist die Bereitschaft der Gemeinderäte, jeweils monatlich die Entscheidungen zu treffen, die nötig sind, um das Verfahren voranzutreiben. Verkaufsunwillige Grundstückseigentümer, versicherte Willibald auf Nachfrage von Otto Schenk (ÖDP), könnten das Projekt nicht bremsen. Denn die Verantwortlichen bereiten – mit Einverständnis des Marktgemeinderates – zeitgleich zum Erstellen des Bebauungsplanes auch das gesetzliche Umlegungsverfahren vor. Will ein Eigentümer partout nicht verhandeln oder verkaufen, könne man dann aufs gesetzliche Verfahren zurückgreifen.
Klar gestellt haben Geiger und Willibald zudem, dass die Erschließungskosten auf alle Grundstücke im gesamten neu zu erschließenden Gebiet umgelegt werden. Auch wenn beispielsweise der Kreisel, der 2016 an der A 3 entstehen soll, als Verkehrsanbindung für „Sonnenstuhl 1“ nicht gebraucht wird. Deshalb werde jetzt das gesamte Gebiet überplant, auch wenn Randersacker die Umsetzung splittet. Durch dieses Vorgehen, so Geiger, schaffe sich die Marktgemeinde finanziell eine komfortable Situation, weil sie erst später entstehende Kosten zumindest teilweise vorfinanziert.
Wie viel die Planung und Erschließung der neuen Gewerbefläche tatsächlich kosten wird, das sei noch nicht greifbar, so der Finanzierungsträger. Die derzeit mit der BayernGrund vereinbarte, für das Projekt zur Verfügung stehende Summe von 900 000 Euro sei sozusagen lediglich eine „erste Baukasse.“ Werde das Gewerbegebiet aber abgewickelt wie geplant und die Grundstücke alle verkauft, gestalte sich die Durchführung für den Markt Randersacker kostenneutral.