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EIBELSTADT/OCHSENFURT: Bürgermeister müssen Rodungen büßen

EIBELSTADT/OCHSENFURT

Bürgermeister müssen Rodungen büßen

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    Kahlschlag: Nicht jeder Baum, der zwischen Goßmannsdorf und Darstadt gefällt wurde, gefährdete die Verkehrssicherheit.
    Kahlschlag: Nicht jeder Baum, der zwischen Goßmannsdorf und Darstadt gefällt wurde, gefährdete die Verkehrssicherheit. Foto: Fotos: Thomas Fritz

    Kahlschlag zwischen Goßmannsdorf und Darstadt, Abholzungen am Mainufer bei Eibelstadt: Beide Male hat die Natur massiv gelitten. Die von den Bürgermeistern Peter Juks (Ochsenfurt) und Markus Schenk (Eibelstadt) angeordneten Rodungen standen nicht im Einklang mit dem Bayerischen Naturschutzgesetz, stellte das Landratsamt fest. Für die Ordnungswidrigkeiten wurden beide Bürgermeister nun mit Bußgeldern belegt – und die sind ganz schön saftig ausgefallen.

    4000 Euro Geldbuße und eine Gebühr von 200 Euro hat Markus Schenk bereits ans Landratsamt überwiesen. Als Privatperson muss er dafür gerade stehen, dass die Stadt Eibelstadt, deren verantwortlicher Vertreter er ist, im Bereich des Naturdenkmals „Altwasser mit angrenzendem Uferstreifen“ das breite Ufergehölz extrem ausgedünnt hat. So sehr, dass im betroffenen Bereich nur noch etwa zehn bis 20 Prozent der ursprünglich vorhandenen Bäume stünden, heißt es im Bußgeldbescheid des Landratsamtes.

    Dauerhaft geschädigt

    Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde ist das Naturdenkmal am Eibelstadter Mainufer dauerhaft geschädigt. Es werde viele Jahre dauern, bis die ursprüngliche Wertigkeit wieder erreicht sei. Auch, weil hier „naturschutzfachlich hochwertige Altbäume“ gefällt wurden, so das Landratsamt. Ohne Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde sei es verboten, ein Naturdenkmal zu zerstören oder zu verändern. Eine entsprechende Genehmigung hatte die Stadt Eibelstadt nicht. Für diesen Verstoß hat das Landratsamt ein Bußgeld von 3000 Euro festgesetzt.

    Beanstandet wird von der unteren Naturschutzbehörde auch, dass entlang des öffentlichen Radwegs, südöstlich des Eibelstadter Sportplatzes, bis zu sieben Meter vom Weg entfernt alle Gehölze beseitigt wurden. Unerlaubt entfernt haben die Mitarbeiter des städtischen Grüntrupps auch die Ufergehölze südöstlich des Naturdenkmals.

    Sie seien zu einem Anteil von 70 bis 80 Prozent beseitigt worden, heißt es im Bußgeldbescheid. Ihre natürliche Funktion als Ufergehölz falle damit weitgehend aus. Die Rodung erfolgte auf einer Länge von etwa 200 Metern und auf einer Gesamtfläche von 0,15 Hektar.

    Nicht gerechtfertigt

    Nur zu einem Teil erkennt das Landratsamt an, dass es sich um Maßnahmen der Verkehrssicherung handelt. Entlang des öffentlichen Radweges sie dies akzeptabel, aber abseits davon sowie südöstlich des Altwassers würde diese Vorschrift den Eingriff in die Natur nicht rechtfertigen. Zu Gute komme der Stadt, dass sie das entfernte Ufergehölz nachpflanzen will und es zu einem Teil auch wieder aufwachsen wird. Trotzdem wird dieser Verstoß mit einem Bußgeld von 1000 Euro geahndet.

    Markus Schenk muss die Geldbuße aus eigener Tasche zahlen. „Ich akzeptiere das auch“, sagt er. Er hat die 4200 Euro schon an das Landratsamt überwiesen. „Wenn ich da vorne dran stehe, bin ich auch verantwortlich“, nimmt Schenk die Schuld auf sich. Und auch die Höhe des Bußgeldes billigt er. Als Konsequenz will er seinen Mitarbeitern in der Zukunft noch mehr ans Herz legen, auch genau darauf zu achten, was besprochen worden ist. Denn nicht alle Rodungen seien so angeordnet gewesen. „Doch ich kann die Verantwortung dafür nicht abschieben“, sagt Schenk.

    Ochsenfurts Bürgermeister Peter Juks hält die Geldbuße von 3400 Euro, die er aus eigener Tasche bezahlen soll, nicht für gerechtfertigt. Er hat deswegen gegen den Bußgeld-Bescheid des Landratsamtes Einspruch eingelegt. Juks muss als Verantwortlicher der Stadt Ochsenfurt dafür gerade stehen, dass entlang der Ortsverbindungsstraße von Goßmannsdorf nach Darstadt (WÜ 13) auf einer Länge von 650 Metern und einer Breite von zehn bis 20 Metern das Gehölz vollständig beseitigt wurde. In ihrem Bußgeldbescheid weist die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes darauf hin, dass es sich bei Teilen der gerodeten Fläche um den sogenannten „prioritären FFH-Lebensraumtyp Auwald“ handelt, der zudem auch ein gesetzlich geschütztes Biotop ist. Eine Genehmigung, hier zu roden, hatte die Stadt nicht.

    Juks beruft sich darauf, dass er vom Staatlichen Bauamt aufgefordert worden sei, innerhalb einer bestimmten Frist für Verkehrssicherheit an der Ortsverbindungsstraße zu sorgen. Die Naturschützer im Landratsamt erkennen dies aber nur zu einem Teil an. Die durchgeführte Maßnahme sei weit darüber hinaus gegangen, heißt es im Bußgeldbescheid. Der Sachverhalt wurde aber bei der Bemessung des Bußgeldes berücksichtigt.

    3000 Euro hat das Landratsamt für diesen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz festgelegt. Auch, weil in einer Kommune wie der Stadt Ochsenfurt vorausgesetzt werde, dass Maßnahmen dieser Größenordnung genehmigungspflichtig sein könnten. Daher müssten sie zumindest mit der unteren Naturschutzbehörde abgesprochen werden.

    Einverstanden ist Juks mit der Geldbuße von 400 Euro, die er zahlen muss, weil im Bereich der Nixe-Anlegestelle vier Altbäume mit einem hohen Biotopwert gefällt wurden. Das Landratsamt hatte für diesen Bereich die Erlaubnis erteilt, Ufergehölz und Sträucher zu beseitigen, weil die Anlegestelle für die Altstadtfähre verlegt werden soll und an deren Stelle eine Schiffsanlegestelle für Flusskreuzfahrtschiffe gebaut wird. Bei der Anhörung gab Juks an, die Stadt habe versäumt, die ausführende Firma zu informieren.

    Bürgermeister Juks kann auch nicht nachvollziehen, warum er als Privatperson das Bußgeld bezahlen soll. „Logisch nachzuvollziehen ist das nicht. Denn ich trage die Verantwortung als Amtsperson“, sagt er. „Anders wäre es, wenn ich grob fahrlässig gehandelt hätte. Dann könnte ich das verstehen.“

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