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GOSSMANNSDORF: Schicksal des Madonnenaltars bleibt ungewiss

GOSSMANNSDORF

Schicksal des Madonnenaltars bleibt ungewiss

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    Aus Sandstein hat der Bildhauer Joseph Grimbach 1748 eine Marienfigur gehauen. Die Madonna trägt das Jesu-Kind auf dem Arm. Bis 1970 stand der Prozessionsaltar vor einer Hauswand in Goßmannsdorf und war bei Fronleichnamsprozessionen stets wunderbar geschmückt.

    1970 wurde das Haus verkauft und der Altar abgebaut.

    Jetzt bietet ein Kunsthändler aus Ansbach die mittlerweile denkmalgeschützte Statue zum Verkauf an. Die große Frage dabei ist: Wem gehört die Madonna eigentlich?

    Der Sachbearbeiter bei der unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt ist sich sicher: Der Altar ist Eigentum der Gemeinde Goßmannsdorf und gehört nach der Eingemeindung 1972 nun der Stadt Ochsenfurt. Auch der Goßmannsdorfer Erich Weiß, der sich sehr intensiv mit der Geschichte seines Heimatdorfes befasst, ist nach wie vor davon überzeugt, dass der Altar stets auf öffentlichem Grund gestanden hat und somit auch im Eigentum der Gemeinde ist.

    Staatsanwaltschaft hat Vorermittlungen eingeleitet

    Um herauszufinden, wem nun die Statue tatsächlich gehört, wollte die Stadt Ochsenfurt den Eigentumsanspruch zivilrechtlich klären lassen – und begann zu recherchieren. Gleichzeitig wurde auch bei der Staatsanwaltschaft Würzburg Strafanzeige wegen Unterschlagung eines Prozessionsaltars gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet.

    Sogar Stadtarchivar Peter Wesselowsky wurde von der Kriminalpolizei vernommen. Allerdings konnte auch er keine Angaben darüber machen, wer nun Eigentümer der Figur ist. Mitte Januar 2017 wurde von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, teilt Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen mit.

    Die Ergebnisse der Nachforschungen legte Verwaltungsleiter Wolfgang Duscher dann einem Rechtsanwalt vor. Dieser sollte die Erfolgsaussichten für ein Gerichtsverfahren prüfen. „Es ist nicht mehr zweifelsfrei feststellbar, ob der Madonnenaltar auf öffentlichen Grund gestanden hat, oder ob er nicht doch mit dem Haus verbunden war“, sagt Verwaltungsleiter Duscher. Sollte nämlich der Altar durch einen Dübel fest mit dem Haus verbunden gewesen sein, würde er dem Hausbesitzer gehören.

    Und weil auch die Recherchen im Stadt- und Gemeindearchiv nichts ergeben haben, sind die Aussichten vor Gericht eher schlecht.

    Niemand hat sich bislang für die Statue interessiert

    Und dann gibt es noch den Rechtsbegriff der Ersitzung. Als 1970 der Altar abgebaut wurde, hätte jemand den Eigentumsanspruch der Gemeinde geltend machen müssen. Weil dies auch in den letzten 30 Jahren nicht geschehen ist, könnte der neue Eigentümer davon ausgehen, dass er den Altar gutgläubig erworben hat und ein Rückgabeanspruch mittlerweile erloschen ist. Auch das würde gegen ein Gerichtsverfahren sprechen, so Duscher.

    Die untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt möchte sich nicht mehr dazu äußern. „Die Verfolgung des Anspruchs auf Eigentum sei Sache der Stadt“, zitiert Duscher die Denkmalschützer. Unabhängig davon aber unterliegt der Madonnenaltar dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz. „Somit ist jede Veränderung des gegenwärtigen Zustandes erlaubnispflichtig“, teilt die Pressestelle des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege in München mit. Das bedeutet, dass der Eigentümer bei der unteren Denkmalschutzbehörde eine Erlaubnis beantragen muss, sollte er die Figur versetzen, restaurieren, kurz gesagt, verändern möchte.

    Zwischenzeitlich wurde die Figur auch restauriert. Eine Erlaubnis lag aber nicht vor.

    Ochsenfurt will den Madonnenaltar nicht kaufen

    Die Denkmalschützer in München würden sich wünschen, dass die Madonna wieder am historisch verbürgten Standort in Goßmannsdorf aufgestellt wird. Wie das aber möglich sein soll, dazu äußert sich das Landesamt nicht. Die Stadt Ochsenfurt wird den Madonnenaltar, der von einem Ansbacher Kunsthändler zu einem Preis von 38 000 Euro angeboten wird, nicht kaufen. „Die Denkmalschutzbehörde ist ein zahnloser Tiger“, ärgert sich Kreisheimatpfleger Hermann Oberhofer aus Randersacker. Er und der Goßmannsdorfer Erich Weiß brachten den Stein ins Rollen. Jetzt hat Oberhofer den Eindruck, dass sich niemand mehr für den Madonnenaltar interessiert und der Fall von Schreibtisch zu Schreibtisch geschoben wird. Denn eigentlich hätte die untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt schon 1970 tätig werden müssen, als der Altar abgebaut wurde, meint Oberhofer.

    Denn Grimbachs Marienaltar wurde 1911 in das Verzeichnis „Die Kunstdenkmäler von Bayern“, dem ersten Denkmalinventar, eingetragen. „Und stand 1970 bereits unter Denkmalschutz“, sagt Oberhofer. Das Denkmalschutzgesetz selbst wurde erst 1973 verabschiedet.

    Kreisheimatpfleger Oberhofer will aber nicht aufgeben. Er will weiter in Archiven stöbern. Vielleicht findet sich ja irgendwo ein Hinweis darauf, wer den Altar in Auftrag gegeben und ihn schließlich auch bezahlt hat. Bis dahin wird das Schicksal der denkmalgeschützten Sandsteinfigur erst einmal weiter ungewiss bleiben – selbst für die Denkmalschützer.

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