Notgedrungen keine Zustimmung des Gemeinderates Theilheim fand der Wunsch einer Interessengemeinschaft auf Erschließung eines Neubaugebietes zwischen Biebelrieder Straße und Bachsweg. Wegen der Uneinigkeit der Grundstückseigentümer kann dort – trotz der generellen Bereitschaft des Gemeinderates – kein Baugebiet entstehen. Die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes ist damit ebenfalls hinfällig.
THEILHEIM