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Nüdlingen: Bauarbeiten im Kindergarten Haard in der Endphase

Nüdlingen

Bauarbeiten im Kindergarten Haard in der Endphase

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    Nach den Sommerferien sollen Sanierung und Umbau des Haarder Kindergartens abgeschlossen sein. Jetzt wurden Pflaster und Platten für den Außenbereich ausgesucht.
    Nach den Sommerferien sollen Sanierung und Umbau des Haarder Kindergartens abgeschlossen sein. Jetzt wurden Pflaster und Platten für den Außenbereich ausgesucht. Foto: Ellen Mützel /Archiv

    Sanierung und Umbau des Kindergartens in Haard gehen in die Endphase. Nach den Sommerferien soll das Gebäude mit neuer Kinderkrippe wieder in Betrieb genommen werden. Zu den letzten Arbeiten gehören auch Pflasterung und Plattenbelag des Außenbereichs. Gepflastert wird der Weg von der Straße zum neuen Eingang mit Kinderwagenstellplatz und behindertengerechtem Pkw-Stellplatz. Ergänzend sollen im hinteren Bereich des Außengeländes Platten verlegt werden.

    In seiner jüngsten Sitzung beriet nun der Nüdlinger Gemeinderat nach einer Vorauswahl der Verwaltung aus jeweils drei Alternativen für Pflaster und Platten über Material, Design und Farbe der Steine. Beim Pflaster wollte sich der Gemeinderat mehrheitlich nicht dem Vorschlag der Verwaltung anschließen, „Thüringer Drain“ zu verlegen. Stattdessen entschied sich das Gremium mit erneuter Abstimmung bei einer Gegenstimme für das auf öffentlichem Grund bereits verwendete „Klosterpflaster“.

    Bei der Wahl des Plattenmaterials folgte der Gemeinderat bei einer Gegenstimme dem Vorschlag der Verwaltung, die hellgrauen Platten der Marke „Silence“ in der Größe 60 mal 40 Zentimeter zu nutzen.

    Gemeinde wird ab 1.1.2026 Träger

    Ergänzend informierte Bürgermeister Harald Hofmann (CSU) das Ratsgremium, dass der St. Johannisverein in seiner Mitgliederversammlung am 10. April einstimmig beschlossen hat, die Trägerschaft für den Haarder Kindergarten mit Hort nach bereits erfolgter Zustimmung des Gemeinderats zum 1. Januar 2026 an die Gemeinde Nüdlingen zu übertragen.

    Befreiungen erteilt

    Die Planung des auf dem Grundstück Siebener Straße 5 in Nüdlingen zu bauenden privaten Wohnhauses mit Garage, Carport und Nebengebäude weicht in einigen Punkten vom gültigen Bebauungsplan ab, weshalb der Bauherr bei der Gemeinde entsprechende Befreiungen beantragt hatte. Dabei ging es um Überschreitung der eingeschossigen Bauweise, um Dachneigung, Dachform, Dacheindeckung, um die Kniestockhöhe und Traufhöhe.

    „Das sind bei heutigen Standardbauten alles übliche Abweichungen von unserem uralten Bebauungsplan“, empfahl der Bürgermeister die beantragte Befreiung zu genehmigen. Da sich das Bauvorhaben trotz dieser Abweichungen ansonsten in die bereits vorhandene Bebauung einfügt, es nicht störend wirkt und weder das Ortsbild noch die Nachbarschaft beeinträchtigt, sind die Befreiungen aus städtebaulicher Sicht vertretbar, hieß es in der Beratungsvorlage. Der Gemeinderat schloss sich dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig an und stimmte dem Bauantrag zu.

    Alle Nachbarn sind einverstanden

    Ebenso einvernehmlich wurde auch dem zweiten Bauantrag zugestimmt, wonach ein Eigentümer auf seinem Grundstück Enge Gasse 7 in Haard die bestehende Garage abbrechen, einen Carport anbauen sowie einen Balkon vergrößern will. Die Verwaltung bestätigte, dass das geplante Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung im dortigen, dörflichen Wohngebiet zulässig ist und sich harmonisch in die umliegende Bebauung einfügt. Da bereits alle Nachbarn mit dem Vorhaben einverstanden sind, stimmte auch der Gemeinderat diesem Bauantrag zu.

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