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LKR Bad Kissingen: Rechtzeitig den Führerschein umtauschen

LKR Bad Kissingen

Rechtzeitig den Führerschein umtauschen

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    Bürgerinnen und Bürger, die ab 1953 geboren sind und noch einen Papierführerschein besitzen, haben die Umtauschfristen bereits verpasst. Darauf macht das Landratsamt in einer Pressemitteilung aufmerksam. Alle Papierführerscheine von ab 1953 geborenen Personen sind ungültig.

    „Wenn Verkehrsteilnehmende dieser Altersgruppe keinen neuen Führerschein mit sich führen, ist das eine Ordnungswidrigkeit“, stellt Lea Diez, die Fachbereichsleiterin der Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt Bad Kissingen, klar. Sie rät den Betroffenen deshalb, den Führerscheinumtausch der Papierdokumente so schnell wie möglich nachzuholen.

    Aktuell läuft bereits die nächste Frist: Scheckkartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Inhaber und Inhaberinnen von Scheckkartenführerscheinen mit einem späteren Ausstellungsdatum werden erst in den Folgejahren zum Umtausch aufgefordert.

    Die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge vor 1953 ist vom Gesetzgeber auf den 19. Januar 2033 festgelegt worden, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Inhaberinnen und Inhaber eines solchen Papierführerscheines oder eines Scheckkartendokumentes werden daher gebeten, aktuell noch nicht umzutauschen.

    Die neuen Führerscheine sind nach dem Pflichtumtausch 15 Jahre gültig. Die Bearbeitungsgebühr für den Tausch liegt bei ungefähr 35 Euro, so das Landratsamt Bad Kissingen. Nach der Beantragung dauere es etwa drei Wochen bis zur Aushändigung des neuen Kartenführerscheins. Er sei in der EU gültig und fälschungssicher.

    Allgemein sei es ratsam, zum Tauschen des Führerscheins nicht bis zum letzten Tag zu warten. Aktuell gibt es für die Bürgerinnen und Bürger kaum Wartezeiten bei der Terminvergabe in der Fahrerlaubnisbehörde, so der Tipp des Landratsamtes. Die Erfahrung zeige allerdings, dass es im Winter jedes Jahres zu einer erhöhten Terminnachfrage kommt.

    Die Terminvereinbarung für die Fahrerlaubnisbehörde erfolgt online über die Homepage des Landkreises. Ein Termin ist für alle Dienstleistungen erforderlich, in der Fahrerlaubnisbehörde und auch in der Zulassungsbehörde. red

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