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Freizeit: Angler posten verbotene Videos – Verband zeigt wenig Mitleid

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Angler posten verbotene Videos – Verband zeigt wenig Mitleid

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    In den sozialen Medien präsentieren Angler gerne ihren Fang. (Archivbild)
    In den sozialen Medien präsentieren Angler gerne ihren Fang. (Archivbild) Foto: Jens Büttner/dpa

    Angel-Fans drohen dafür hohe Geldstrafen: Wer einen Fisch zum Spaß aus dem Wasser zieht, ihn vor der Kamera präsentiert und dann wieder ins Wasser entlässt, der begeht in Deutschland eine Straftat. Catch and Release nennt man das Vorgehen. Viele Angler machen es trotzdem und posten die Fotos und Videos in den sozialen Netzwerken. Das Mitleid bei einer Anzeige hält sich beim Deutschen Angelfischerverband in Grenzen.

    «Das verstößt eindeutig gegen das Gesetz und wird oft auch angezeigt», sagte Verbandssprecher Olaf Lindner in Berlin. Probleme gebe es dann, wenn man ohne jegliche Verwertungsabsicht, also nur zum Spaß und nicht für den Eigenbedarf, Fische fange.

    Doch nicht alle Anzeigen seien gerechtfertigt. In Ausnahmefällen dürften Angler Fische zurücksetzen. Wenn der Fisch etwa zu klein oder in der Schonzeit gefangen worden sei, sei der Angler sogar verpflichtet, den Fisch unmittelbar und schonend zurückzusetzen. «Damit würde der Angler auch vor Gericht durchkommen.»

    Der Spaß-Faktor und die 16 Fischereigesetze

    Oft herrsche Unsicherheit darüber, was wirklich verboten sei und was nicht. «Wir haben in Deutschland 16 Fischereigesetze und somit 16 verschiedene Regelungen zu dem Thema», so der Sprecher weiter. Weniger Wildwuchs wäre aus Sicht des Verbands besser. «Zurücksetzen darf man den Fisch zum Beispiel je nach Landesgesetz auch, wenn man ihn nicht richtig verwerten kann oder der Fisch aus Sicht des Anglers eine bedeutende Rolle für die Arterhaltung spielt.»

    Nicht alle seien mit der aktuellen Regelung einverstanden. Bei den Anglern gebe es zwei Strömungen. Die einen fordern demnach, Catch and Release uneingeschränkt zu ermöglichen, und nur zum Spaß zu angeln. Für die anderen wiege das Tierwohl schwerer. Letzteres entspreche in der Gesellschaft der Mehrheitsmeinung.

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