Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Baden-Württemberg
Icon Pfeil nach unten

Zusammenstoß: Stadtbahn-Unfall in Stuttgart: Fahrerin eingeschlafen?

Zusammenstoß

Stadtbahn-Unfall in Stuttgart: Fahrerin eingeschlafen?

    • |
    • |
    • |
    Die angeklagte Fahrerin der Stadtbahn soll während der Fahrt eingeschlafen sein.
    Die angeklagte Fahrerin der Stadtbahn soll während der Fahrt eingeschlafen sein. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

    Mehr als eineinhalb Jahre nach einem schweren Stadtbahn-Unfall in Stuttgart steht die Fahrerin der Tram vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft der heute 48-Jährigen vor dem Amtsgericht fahrlässige Körperverletzung in 17 Fällen und einen gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr vor.

    Die Frau leide unter einer Schlafapnoe. «Dies hatte für die Angeklagte vorhersehbar und vermeidbar zur Folge, dass sie während der Fahrt einschlief», sagte der Staatsanwalt zum Prozessauftakt.

    Aus Sicht des Anklagevertreters hat die Frau ihre Sorgfaltspflicht verletzt, als sie mit dem mehr als 50 Tonnen schweren Schienenfahrzeug und mit rund 25 Kilometern in der Stunde auf eine andere stehende Stadtbahn auffuhr. «Ihre Fahruntüchtigkeit hätte die Angeklagte bei kritischer Selbstprüfung erkennen können und müssen», sagte der Staatsanwalt. Sie habe mit der Möglichkeit rechnen müssen, im Zustand der Fahruntüchtigkeit einen Unfall zu verschulden. Die Frau will sich nach Angaben ihres Anwalts im Prozess nicht äußern.

    Schlafapnoe kann erholsamen Schlaf rauben

    Eine Schlafapnoe ist eine Atmungsstörung, bei der Betroffene Atemaussetzer im Schlaf erleiden. Sie sorgt dafür, dass Betroffene morgens nicht erholt aufwachen. Dennoch habe die angeklagte frühere Mitarbeiterin der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) gegen den Rat und die Vorgabe der Ärzte ihr Diagnosegerät nicht ausreichend genutzt, sagte der Staatsanwalt.

    Es war einer der schwersten Unfälle in der Geschichte der Stuttgarter Stadtbahn. Eine damals 26-jährige Frau musste nach dem Unfall reanimiert werden. Auch die angeklagte Fahrerin wurde bei dem Aufprall eingeklemmt und schwer verletzt. Es entstand ein Schaden in Millionenhöhe.

    Die Straßenbahnfahrerin soll gefahren sein, obwohl sie das laut Staatsanwaltschaft krankheitsbedingt gar nicht durfte. (Archivfoto)
    Die Straßenbahnfahrerin soll gefahren sein, obwohl sie das laut Staatsanwaltschaft krankheitsbedingt gar nicht durfte. (Archivfoto) Foto: Christoph Schmidt/dpa
    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden