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Fall in Oberbayern: Hanna-Mordprozess: Gutachter bewertet wichtige Zeugenaussage

Fall in Oberbayern

Hanna-Mordprozess: Gutachter bewertet wichtige Zeugenaussage

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    In dieser Disco hatte die Medizin-Studentin noch gefeiert, bevor sie starb. (Archivbild)
    In dieser Disco hatte die Medizin-Studentin noch gefeiert, bevor sie starb. (Archivbild) Foto: Uwe Lein/dpa

    Die Glaubwürdigkeit eines zentralen Zeugen ist am Montag (9.30 Uhr) Thema im Mordprozess um den Tod der Studentin Hanna aus Aschau. Ein psychologischer Sachverständiger soll an diesem Vormittag in dem Verfahren vor dem Landgericht Traunstein seine Einschätzung hierzu abgeben. Der 25-jährige Zeuge hatte den Angeklagten schwer belastet, seine Aussagen wurden aber später angezweifelt.

    Der Zeuge und der Angeklagte hatten sich 2022 im Gefängnis kennengelernt. Bei einem Gespräch soll der Angeklagte seinem Mithäftling erzählt haben, wie er Hanna angegriffen, bewusstlos geschlagen und in einen Fluss geworfen haben soll. Auch aufgrund dieser Aussage wurde der heute 23-Jährige im März 2024 wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft verurteilt.

    Gutachter meldet erneut Zweifel an

    Nach erfolgreicher Revision wegen eines Verfahrensfehlers wurde der Prozess Ende September neu aufgerollt, aus Platzgründen im Amtsgericht Laufen. Zudem zweifelte ein Gutachter die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen an. Als Folge ist der Angeklagte wieder in Freiheit. In einer erneuten Aussage vergangene Woche wiederholte der Mithäftling seine Vorwürfe. Der Psychologe Max Steller sagte direkt im Anschluss vor Gericht, dass diese Aussage seine Zweifel an der Glaubwürdigkeit verstärkt habe.

    Tod nach Disco-Besuch

    Hanna starb in der Nacht zum 3. Oktober 2022. Die damals 23-Jährige hatte an dem Abend in der Disco «Eiskeller» in Aschau in Oberbayern gefeiert und wollte gegen 2.20 Uhr nach Hause. Dort kam sie aber nie an. Stattdessen wurde am Nachmittag ihre Leiche im Fluss Prien entdeckt, mit vielen Verletzungen unter anderem am Kopf und an den Schultern.

    Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage weiterhin davon aus, dass der junge Mann die Studentin in der Nacht aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und in den Bach geworfen habe, wo sie ertrank. Die Verteidigung dagegen spricht von einem Unfall und ist überzeugt, dass Hanna verletzt wurde, als sie zwölf Kilometer durchs Wasser trieb.

    Aus Platzgründen findet der Prozess am Amtsgericht Laufen statt. (Archivbild)
    Aus Platzgründen findet der Prozess am Amtsgericht Laufen statt. (Archivbild) Foto: Felix Hörhager/dpa
    Das Urteil gegen den Angeklagten könnte kurz vor Weihnachten fallen. (Archivbild)
    Das Urteil gegen den Angeklagten könnte kurz vor Weihnachten fallen. (Archivbild) Foto: Felix Hörhager/dpa
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