Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Gericht: Prozess gegen Pflegekräfte: Urteil erwartet

Gericht

Prozess gegen Pflegekräfte: Urteil erwartet

    • |
    • |
    • |
    Im Prozess gegen vier Pflegekräfte aus der Oberpfalz wird das Urteil erwartet. (Symbolbild)
    Im Prozess gegen vier Pflegekräfte aus der Oberpfalz wird das Urteil erwartet. (Symbolbild) Foto: Armin Weigel/dpa

    Vier Pflegekräften wird vor dem Landgericht Regensburg versuchter Mord an insgesamt drei Senioren durch die Gabe von nicht ärztlich verordneten Medikamenten zur Last gelegt, in einem Fall durch Unterlassen. Die Verteidiger wiesen die Vorwürfe gegen ihre Mandanten zurück. Am Montag (11.00 Uhr) soll das Urteil verkündet werden.

    Es geht um drei Senioren, die in Einrichtungen eines Pflegedienstes in der Oberpfalz untergebracht waren. Einer starb 2018, zwei weitere 2023. Angeklagt sind der damalige Pflegedienstleiter und drei seiner Mitarbeiter.

    Die Staatsanwaltschaft argumentierte, auch wenn nicht zweifelsfrei feststellbar sei, ob die Medikamentengabe den Tod der Senioren tatsächlich verursachte, so sei sie zumindest potenziell tödlich gewesen. Die Pflegekräfte wollten nach Überzeugung der Anklagebehörde das Leben der drei Senioren «nach Gutdünken selbstherrlich gezielt» verkürzen. Sie sah die Mordmerkmale Heimtücke und niederen Beweggründe als erfüllt an.

    Verteidiger: Pfleger wollten Leid lindern

    Der Staatsanwalt forderte mehrjährige Freiheitsstrafen und warf drei Angeklagten versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vor sowie dem vierten versuchten Mord durch Unterlassen. Aus Sicht der Verteidiger hätten ihre Mandanten lediglich das Leiden der sich bereits im Sterbeprozess befindenden Senioren lindern wollen. Einen Tötungsvorsatz hätten diese nicht gehabt. Sie plädierten bei drei Angeklagten auf Bewährungsstrafen und bei einem auf Freispruch.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden