Wegen seiner unsicheren Fahrweise ist ein 59-Jähriger der Polizei im Landkreis Schwandorf ins Visier der Polizei geraten. Die Polizei versuchte, den Fahrer anzuhalten, doch dieser reagierte nur zögerlich und stoppte erst nach mehreren Anhalteversuchen. Als der Fahrer den Wagen nach mehreren hundert Metern dann doch anhielt, wurde den Beamten auch klar, warum dieser nur so zögerhaft reagiert habe: Der Mann war betrunken.
Betrunken am Steuer: Fahrer wird zu vierten Mal erwischt
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,48 Promille. Seinen Führerschein konnte der Mann allerdings gar nicht abgeben, denn es stellte sich heraus, dass er seit August bereits drei Mal betrunken am Steuer erwischt worden war und seinen Führerschein schon abgeben musste.
Das anschließende Verfahren dürfte dem Mann inzwischen bekannt sein: Gegen ihn wird unter anderem wegen Trunkenheit am Steuer ermittelt.
Regeln für Alkohol am Steuer sind streng in Deutschland
Alkohol am Steuer ist grundsätzlich eine schlechte Idee, denn schon bei geringem Alkoholkonsum sinkt die Fahrtüchtigkeit. Verstöße führen nicht nur zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sondern können auch zum Verlust des Führerscheins führen. Folgende Promillegrenzen sind dabei zu beachten:
- 0,0 Promille
- 0,3 Promille
- 0,5 Promille
- 1,1 Promille
- 1,6 Promille
Für Personen bis 21 Jahre und Autofahrerinnen und Autofahrer in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Für alle anderen gilt die 0,5-Promille-Grenze. Wenn also ein Fahrer mit 0,5 bis 1,09 Promille am Steuer erwischt wird und keine weiteren Auffälligkeiten zeigt, begeht dieser eine Ordnungswidrigkeit. Bei einem erstmaligen Verstoß bedeutet das eine Geldbuße von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Strafbar macht sich ein Autofahrer ab 1,1 Promille und verliert in der Regel auch seinen Führerschein. Ab 1,6 Promille steht dann auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) auf den Programm. (AZ, mit dpa)
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