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Natur: Neues Wolfsgebiet im Fichtelgebirge

Natur

Neues Wolfsgebiet im Fichtelgebirge

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    Insgesamt gibt es in Bayern aktuell 14 Wolfsgebiete, unter anderem im Altmühltal, im Bayerischen Wald und in den Allgäuer Alpen. (Symbolbild)
    Insgesamt gibt es in Bayern aktuell 14 Wolfsgebiete, unter anderem im Altmühltal, im Bayerischen Wald und in den Allgäuer Alpen. (Symbolbild) Foto: Armin Weigel/dpa

    Im Fichtelgebirge ist ein neues Wolfsrudel registriert worden. Im Juni sei eine standorttreue Wölfin in eine Fotofalle geraten und im Juli seien vier Welpen gesichtet worden, teilte ein Sprecher des Landesamtes für Umwelt (LfU) mit. Damit gelte das Gebiet jetzt auch als ein sogenanntes «Wolfsgebiet im Sinne des Schadensausgleichs».

    Das LfU rät Nutztierhaltern in Wolfsgebieten, ihre Tiere vor Übergriffen durch den Wolf zu schützen, beispielsweise mit wolfsabweisenden Zäunen. Zudem sind Weidetierhalter gebeten, sich regelmäßig über die Wolfs-Situation in Bayern zu informieren. Herdenschutz sei eine Voraussetzung für die Gewährung von Schadensausgleich, so das LfU. Nach EU-Vorgaben gibt es eine einjährige Übergangsfrist. Diese beginnt in dem neuen Wolfsgebiet im Fichtelgebirge am 1. September 2025.

    14 Wolfsgebiete in Bayern

    Insgesamt gibt es in Bayern aktuell 14 Wolfsgebiete, unter anderem im Altmühltal, im Bayerischen Wald und in den Allgäuer Alpen. Das Monitoringjahr 2024/25 endete am 30. April. Die endgültigen Zahlen sollen im September veröffentlicht werden, teilte der LfU-Sprecher mit. Im Monitoringjahr 2023/24 waren es demnach 56 Einzeltiere verteilt auf elf Wolfsgebiete.

    Voraussetzung für die Ausweisung zum Wolfsgebiet ist die Ansiedelung mindestens eines standorttreuen Tieres. Ein Wolfsindividuum, Wolfspaar oder Wolfsrudel gilt als standorttreu, wenn es über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nachgewiesen wird oder wenn ein männlicher und weiblicher Wolf gemeinsam ihr Territorium markieren oder eine Reproduktion belegt ist.

    Das Wolfsgebiet wird in einem Umkreis von 15 Kilometern ausgewiesen. Wenn die Wölfe in einem abgeschlossenen Monitoringjahr nicht mehr nachgewiesen wurden, wird das Wolfsgebiet wieder gestrichen.

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