Am frühen Sonntagmorgen hat ein 18-Jähriger einen Regionalzug am Regensburger Hauptbahnhof gestoppt. Laut Informationen der Deutschen Presseagentur lief er gegen 8.30 Uhr rund 300 Meter vor dem Zug über die Gleise. Der Zugführer löste die Notbremse aus.
Nach Notbremse: Mann will in Zug einsteigen
Nachdem der Zug zum Stehen kam, versuchte der Mann, in diesen einzusteigen. Sein Versuch scheiterte. Daraufhin lief er zurück in das Regensburger Bahnhofsgebäude. Verletzt wurden weder er noch Insassen des Zuges.
18-Jähriger war betrunken und bekifft
Die Bundespolizei teilte der dpa mit, dass der Mann selbst sagte, einen Joint geraucht zu haben. Ein zusätzlicher Atemalkoholtest bestätigte einen Wert von 1,22 Promille bei dem 18-Jährigern. Gegen wird nun ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr: Was das bedeutet
Grundsätzlich gilt eine Tat laut deutschem Strafgesetzbuch als „gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr“, wenn der Täter
- eine Anlage oder ein Zug zerstört, beschädigt oder entfernt.
- einem Zug ein Hindernis stellt.
- falsche Zeichen oder Signale gibt.
- oder er ähnliche gefährlich handelt.
- dabei Menschen oder Dinge mit hohem Wert gefährdet hat.
Auch der Versuch ist strafbar.

18-Jähriger stoppt Zug am Regensburger Hauptbahnhof: Diese Strafe sind möglich
Wie hoch die Strafe letztendlich für den 18-Jährigen ausfallen wird, ist von mehreren Faktoren abhängig. Wenn nachgewiesen wird, dass der Täter fahrlässig, also leichtsinnig, gehandelt hat, droht eine Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Im schlimmsten Fall sind aber auch sechs Monate bis zehn Jahre Haft möglich, je nachdem, ob Menschen verletzt wurden oder wie hoch der entstandene Schaden ist.
Sollte ein Täter absichtlich gehandelt haben und ein hoher Schaden an Menschen entstanden sein, fallen die möglichen Strafen deutlich härter aus.
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