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Rückzahlung Corona-Hilfen: Unternehmen und Selbstständige üben Kritik

Wirtschaft in Bayern

Jeder fünfte Betrieb in Bayern muss Corona-Hilfen zurückzahlen

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    Bis September mussten Unternehmen ihre Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfen einreichen. Und Ende Oktober läuft die Frist für die Soforthilfen aus.
    Bis September mussten Unternehmen ihre Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfen einreichen. Und Ende Oktober läuft die Frist für die Soforthilfen aus. Foto: Robert Michael, dpa (Symbolbild)

    Etwa jeder fünfte Betrieb in Bayern, der in den vergangenen Jahren Corona-Hilfen erhalten hat, muss diese teilweise oder in wenigen Fällen sogar komplett zurückzahlen. Das zeigen Zahlen der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK). Die bearbeitet zentral die Abrechnungen der bayerischen Unternehmen. Konkret bezieht sich die Prüfung auf die vier Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfen, die zwischen Juni 2020 und Juni 2022 ausgezahlt wurden.

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