Nach einem jahrelangen Strafverfahren wegen unzureichender Gehaltsabrechnungen von Mitarbeitern ist das Verfahren gegen zwei Beschäftigte des FC Augsburg gegen Geldzahlungen eingestellt worden. Wie eine Sprecherin des Amtsgerichtes Augsburg erklärte, habe ein Mitarbeiter eine Auflage von 120.000 Euro gezahlt und der andere 15.000 Euro.
Der FC Augsburg erhielt nach Gerichtsangaben zudem noch eine Geldbuße in Höhe von einer halben Million Euro. Nach Angaben des Fußball-Bundesligisten wurde das Bußgeld bereits beglichen.
Hintergrund des von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Verfahrens waren vermutete Vergehen bei Lohnabrechnungen im Nachwuchsleistungszentrum. Deswegen hatte es auch eine Razzia bei dem Fußballclub gegeben. Konkret ging es zunächst darum, dass zwischen Mitte 2017 und Mitte 2021 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt rund 170.000 Euro nicht korrekt gezahlt worden sein sollen.
Parteien einigen sich nach Strafbefehlen auf Verfahrenseinstellung
Ursprünglich wurden deswegen von Gericht Strafbefehle für die beiden Vereinsmitarbeiter erlassen. Zudem wurde ein Bußgeld in Höhe von 500.000 Euro gegen den Verein festgelegt. Die beiden Angeklagten und der FC Augsburg legten dagegen Einspruch ein.
Letztlich verständigten sich alle Seiten darauf, dass die Strafverfahren eingestellt werden, wenn die beschuldigten beiden Mitarbeiter die Geldauflagen begleichen. Der FC Augsburg zog zudem seinen Einspruch gegen die Geldbuße zurück.
Die Gerichtssprecherin wies darauf hin, dass dieser Verfahrensabschluss nicht mit einer Feststellung einer Schuld verbunden sei. Eine FCA-Sprecherin betonte, dass sich wesentliche Teile der ursprünglich dem Verfahren zugrunde liegenden Vorwürfe nicht bestätigt hätten.
Nach übereinstimmenden Angaben des Gerichts und des FC Augsburg wurden ausstehende Beträge vom FC Augsburg inzwischen an die Sozialversicherungsträger überwiesen.
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