Ein Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums in Bayern verletzt die Religionsfreiheit von Schülern. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden (BayVGH, Urteil vom 8. Juli 2025, Az. 7 BV 21.336).
Zwei ehemalige Schülerinnen hatten dagegen geklagt, dass während ihrer Schulzeit ein 150 Zentimeter hohes und 50 Zentimeter breites Holzkreuz mit einem gekreuzigten Christus im Haupteingangsbereich ihres Gymnasiums angebracht war und die Schule sich weigerte, es abzuhängen - und sie bekamen Recht. Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Schule «verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix zu entfernen».
«Konfrontation mit dem Kruzifix»
Er sieht in der «Konfrontation mit dem Kruzifix als religiösem Symbol einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit». Zur Begründung der Entscheidung heißt es: «Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert.»
Ob das Kruzifix im Eingangsbereich hängen dürfte, wenn es dafür einen entsprechenden Landtagsbeschluss gäbe – dies ließ das Gericht offen. Unter den umstrittenen, 2018 in Kraft getretenen «Kreuzerlass», wonach in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss, fällt ein Kruzifix in einem Gymnasium nach Auffassung der Verwaltungsrichter nämlich nicht.
Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative des damals frisch zum Ministerpräsidenten aufgestiegenen Markus Söder (CSU), der stets betont, das Kreuz gehöre zu Bayern, den «Kreuzerlass» beschlossen. Trotz heftiger Kritik - sogar von den Kirchen, die Söder vorwarfen, das christliche Symbol für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen - trat der Erlass im Juni 2018 in Kraft.
Und was ist mit dem Kreuzerlass?
In Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats heißt es seither: «Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.»
Und auch der Artikel 7 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, wonach in Grundschulen in jedem Klassenzimmer ein Kreuz aufzuhängen ist, und der über sogenannte Verweisungsnormen auch für Mittel- und Förderschulen gilt, gilt demnach nicht für Gymnasien. «Für Gymnasien gibt es eine solche Norm nicht», heißt es vom Verwaltungsgerichtshof.
Die Revision gegen die Entscheidung wurde nach Gerichtsangaben nicht zugelassen - dagegen kann aber binnen einer Woche noch Beschwerde eingelegt werden.
CSU-Politiker bedauerten das Urteil. «Bayern ist ein Land der Vielfalt und der Toleranz, aber Bayern ist eben auch ein Land mit christlich-abendländischer Prägung», sagte der Fraktionschef der Christsozialen im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek. Das Kreuz stehe nicht nur für den christlichen Glauben, sondern auch für Werte wie Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Verantwortung füreinander.
Staatskanzleichef Florian Herrmann betonte, das VGH-Urteil sei keine Grundsatzentscheidung, sondern ein Einzelfallurteil. Es betreffe auch nicht den Kreuzerlass der Staatsregierung für die Gebäude von Behörden. Dieser sei vom VGH bereits zwei Mal vollumfänglich bestätigt worden, sagte Herrmann. «Das Kreuz ist ein Zeichen unserer kulturellen und historischen Prägung.»
Deutlicher wurden die Freien Wähler. «Der Richterspruch ist ein harter Schlag für das in Bayern besonders tief verwurzelte Christentum», sagte FW-Fraktionschef Florian Streibl. «Wenn das Kreuz in Grundschulen und Förderschulen hängt, dann hat es auch in Gymnasien zu hängen.»
Hallertau-Gymnasium in Wolnzach religiös geprägt
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich bei der betroffenen Schule um das Hallertau-Gymnasium in Wolnzach im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm. Die Schulleitung wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Urteil äußern und auch nicht zu der Frage, ob das Kreuz dort bereits abgenommen wurde oder nicht. Sie verwies an das bayerische Kultusministerium.
Nach Angaben auf der Homepage des Gymnasiums ist die Schule religiös geprägt. «Neben Meditationsraum und Altar besitzt unsere Schule auch ein großes Kreuz für die Gottesdienstfeiern und zahlreiche kleine Kreuze, die die Klassenräume zieren. Auch diese wurden von den Schülern im Rahmen des Kunstunterrichts aus Holz, Nägeln und Scherben gebaut», heißt es dort. Der Meditationsraum wurde den Angaben zufolge von der katholischen Diözese Regensburg eingerichtet.
In einer anderen Sache bekamen die jungen Frauen, die nach Gerichtsangaben inzwischen das Abitur abgelegt und die Schule verlassen haben, aber nicht recht: Dass sie von der Schulleitung verpflichtet wurden, während des Schulgottesdienstes einen Alternativunterricht zu besuchen, war aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofes rechtens.
Ach ja - "Werte wie Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Verantwortung füreinander" sollen die "kleinen Leute" von Kindesbeinen an lernen und leben, die "Großen" können sich auf der Jagd nach dem großen Geld wieder davon verabschieden, es reicht wenn sie "christlich" wählen (wobei die Kirche sich ja tunlichst aus "politischen Inhalten" raushalten soll)... oder?
Mich stören die Türme der Moscheen. Werden die jetzt alle abgerissen?? Wem das Kreuz an der wand stört, soll woanders hin schauen. Wenn diese ehemaligen Schülerinnen sonst keine Probleme haben,sind sie gut drann!!! Erstaunlich, was mittlerweile in Deutschland für Probleme auf den tisch kommen. Ei fach abartig.
"... soll woanders hin schauen ..." - Sprach der Exhibitionist. LOL 🤣 ---- Ich glaube, Sie haben den Sachverhalt nicht ganz verstanden.
Das klingt für mich so, als sei bei der Abfassung des Erlasses nicht richtig aufgepaßt worden. Man muß also nur dafür sorgen, daß er auch für Gymnasien gilt. Das sollte doch möglich sein.
ich finde es schlichtweg ein Armutszeugnis unserer heutigen Gesellschaft, wenn das Symbohl unseres christlichen Glaubens aus Schulen verbannt, abgehängt werden, nur weil 2 14jährige sich daran stören, den anschauen zu müssen, der für alle Menschen sein Leben hingab. Ich möchte nicht wissen, welcher oder ob überhaupt einer Glaubenskonfession diese 14jährigen Halbwüchsigen angehören. Im Islam würde so etwas nicht toleriert werden.
"Im Islam würde so etwas nicht toleriert werden." - Und vor nicht allzu langer Zeit wären die Schülerinnen auch hierzulande noch auf dem Scheiterhaufen gelandet. --- Ich finde, es ist in Ordnung, wenn jemand einen religiösen Glauben hat, stolz darauf ist und ihn vielleicht auch als Krückstock braucht. - Aber wozu soll es gut sein, andere damit zu belästigen???
"... den anschauen zu müssen, der für alle Menschen sein Leben hingab." --- Also, dass ein Gott sich selbst zum Sohn wird. - Dieser sich opfert und mit seinem Tod am Kreuz die Menschheit mit diesem Gott versöhnt - diese Geschichte können Sie halt auch nicht jedem vermitteln.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden