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Verbraucherzentrale klagt gegen zusätzliche Handgepäckgebühren an Flughäfen

Flughafen München

Aufpreis für Handgepäck illegal? Verbraucherzentrale klagt gegen Airline-Praxis am Flughafen München

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    Höhere Preise für Handgepäck sieht die Verbraucherzentrale als Täuschung und klagt. Die Praxis ist weit verbreitet, auch an Flughäfen in Bayern.
    Höhere Preise für Handgepäck sieht die Verbraucherzentrale als Täuschung und klagt. Die Praxis ist weit verbreitet, auch an Flughäfen in Bayern. Foto: Christophe Gateau, dpa (Symbolbild)

    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen zieht gegen drei Fluggesellschaften vor Gericht. Die Anbieter Wizz Air, Vueling Airlines und Easyjet würden für Handgepäckstücke ab einer bestimmten Größe extra Gebühren verlangen. Darin sieht der Verband jedoch einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht. Easyjet bietet auch Reisen vom Münchner Flughafen an.

    Verbraucherzentralen sehen Gebühr für Handgepäck als Täuschung

    „Verbraucher müssen vor Kostenfallen geschützt werden“, sagte Verbandsvorständin Ramona Pop in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Billigfluganbieter wie Easyjet lockten mit günstigen Angeboten, ohne bei der Bestellung den Aufpreis für das Handgepäck mit anzugeben, erläuterte Pop weiter und sieht in der Praxis eine Verbrauchertäuschung.

    Das Vorgehen mit undurchsichtigen Preisen für Handgepäck ist an Flughäfen weit verbreitet. Den Medienberichten zufolge hätten die Verbraucherzentralen vor der Klage zahlreiche Airlines abgemahnt. Unter den betroffenen Anbietern sei zum Beispiel das Unternehmen Ryanair, das unter anderem von Nürnberg aus fliegt. Abgemahnt worden seien aber auch Transavia und Norwegian Air, die auch Ziele von München aus anbieten.

    Klage gegen Easyjet und weitere Airlines: Aufschlag verstoße gegen EU-Recht

    Die Klage der Verbraucherzentralen richtet sich nun allerdings nur gegen die drei Anbieter Easyjet, Wizz Air und Vueling Airlines. Die von den Airlines für Handgepäck verlangten Aufpreise seien unzulässig, betonte Pop gegenüber der NOZ. Dabei beziehe sich der Verband laut Medienberichten auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Handgepäck sei demnach ein unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung von Flugreisen und könne nicht als Extraleistung der Anbieter abgerechnet werden.

    Der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge habe sich Easyjet zu dem laufenden Rechtsstreit nicht äußern wollen. Die von Billigfluglinie eingesetzten Maschinen hätten zwar Platz für 186 Passagiere, aber in den Fächern über den Sitzen für nur rund 90 Handgepäckstücke, rechtfertigte Easyjet den Aufpreis. Seit der Einführung der Gebühr verlaufe das Boarding effizienter. Wizz Air und Vueling äußerten sich nach Angaben der dpa bislang nicht.

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