Wer im Gefängnis sitzt, verbüßt eine Freiheitsstrafe. Heißt: Bestimmte Freiheiten der Insassinnen oder Insassen sind eingeschränkt. Doch wie weit darf eine Justizvollzugsanstalt die Rechte von Gefangenen einschränken – und welche Voraussetzungen gibt es dafür? Diese Fragen stellen sich aktuell auch angesichts der Vorwürfe, die gegen die JVA Gablingen erhoben werden. Unter anderem geht es darum, dass Häftlinge dort nackt und ohne Matratze in Spezialzellen eingesperrt worden sein sollen. Nun wird gegen die stellvertretende Anstaltsleitung und weitere Mitarbeitende ermittelt.
JVA
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