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Welpen-Schmuggel verhindert: Zoll entdeckt in Oberfranken vier Wochen alten Hund im Zug

Oberfranken

Welpen-Schmuggel verhindert: Zoll entdeckt vier Wochen alten Hund im Zug

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    Vier Wochen alter geschmuggelter Welpe bei Zollkontrolle im Zug.
    Vier Wochen alter geschmuggelter Welpe bei Zollkontrolle im Zug. Foto: Hauptzollamt Regensburg

    Der Zoll hat einen vier Wochen alten Hundewelpen bei einer Kontrolle in einem Reisezug entdeckt. Laut Mitteilung fanden Einsatzkräfte vom Hauptzollamt Regensburg den Hund bei einem 28-Jährigen aus Rheinland-Pfalz. Er wollte aus Tschechien mit dem Hund nach Deutschland einreisen. Die Zöllner stoppten ihn bei Schirnding an der Grenze zu Tschechien. Der Mann blieb jedoch uneinsichtig.

    Der Mann gab gegenüber den Zöllnern an, den Hund für umgerechnet 200 Euro in Tschechien gekauft zu haben. Die Mutter des Welpen war nicht vor Ort. Der Transport eines so jungen Hundes ohne Muttertier ist tierschutzwidrig, so der Zoll. Diesbezüglich zeigte sich der Mann jedoch uneinsichtig. Er erklärte den Zöllnern, bereits in Deutschland versucht zu haben, einen Hundewelpen zu kaufen. Das sei ihm jedoch von mehreren Züchtern verwehrt worden, da seine persönliche Situation und Wohnung ungeeignet seien.

    Einfuhr ohne Impfung gegen Tollwut: Welpe muss in Quarantäne

    Dem Welpen fehlten eine Impfung gegen Tollwut, ein Chip und ein EU-Heimtierausweis. Aufgrund des geringen Alters war eine solche Impfung bei dem Welpen noch nicht möglich. Seit 2014 ist laut Zoll die Einfuhr von Hunden nach Deutschland ohne gültigen Tollwutimpfschutz verboten. Der Welpe wurde daher in einem Tierheim in Quarantäne gebracht. Die Kosten für die Impfungen und die mehreren Wochen in Quarantäne muss der Besitzer zahlen.

    Der Kauf von Hundewelpen im Ausland mag auf den ersten Blick verlockend erscheinen, kann aber schwerwiegende Folgen haben – sowohl für die Tiere als auch für ihre neuen Besitzer“, warnt der Zoll in der Mitteilung. Die Tiere leiden demnach unter erheblichen Stress- und Entwicklungsstörungen, weil sie oft viel zu früh von der Mutter getrennt werden. Außerdem besteht die Gefahr, tödliche Krankheiten wie die Tollwut einzuschleppen.

    Diese Strafen könne bei Welpen-Schmuggel drohen

    Der Kauf und die Einfuhr eines zu jungen Hundewelpen ohne Tollwutimpfung und Heimtierausweis sind nicht erlaubt. Betroffene müssen laut Zoll mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro rechnen. In schweren Fällen, etwa bei vorsätzlicher Tierquälerei, können auch Freiheitsstrafen drohen.

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