Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird wegen der umstrittenen „Abschiebeticket”-Aktion von Karlsruher AfD-Politikern kein Ermittlungsverfahren einleiten. Die rechtliche Prüfung der an Flugzeugtickets angelehnten Flyer habe ergeben, dass der Tatbestand der Volksverhetzung und Beleidigung nicht gegeben sei, wie ein Sprecher der Anklagebehörde sagte. Zuvor hatte der SWR berichtet.
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