Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
ZZ Fallback
Icon Pfeil nach unten

München/Heidelberg: Erbrecht: So funktioniert der Pflichtteil für Angehörige

München/Heidelberg

Erbrecht: So funktioniert der Pflichtteil für Angehörige

    • |
    • |

    Streit in der Familie? Oder einfach keinen Draht mehr zueinander? Dann wollen Eltern vielleicht auch nicht, dass der Nachwuchs einmal ihr Vermögen erbt. Mit entsprechenden Regelungen in einem Testament oder Erbvertrag können Kinder zwar grundsätzlich enterbt werden. Nach dem Tod eines jeden Elternteils können die Sprösslinge aber trotzdem meist zumindest einen Teil des Erbes einfordern - den sogenannten Pflichtteil. Was es damit auf sich hat? Hier kommen die wichtigsten Fragen und deren Antworten.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden