Streit in der Familie? Oder einfach keinen Draht mehr zueinander? Dann wollen Eltern vielleicht auch nicht, dass der Nachwuchs einmal ihr Vermögen erbt. Mit entsprechenden Regelungen in einem Testament oder Erbvertrag können Kinder zwar grundsätzlich enterbt werden. Nach dem Tod eines jeden Elternteils können die Sprösslinge aber trotzdem meist zumindest einen Teil des Erbes einfordern - den sogenannten Pflichtteil. Was es damit auf sich hat? Hier kommen die wichtigsten Fragen und deren Antworten.
München/Heidelberg