Seit 2022 werden Einnahmen aus Photovoltaikanlagen üblicherweise nicht mehr besteuert. Dieser Vorteil hat aber auch Auswirkungen auf die steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben, die PV-Anlagenbetreibern im Zusammenhang mit ihrer Anlage entstehen. Denn grundsätzlich ist es nicht möglich, lediglich Ausgaben geltend zu machen, während die Einnahmen unversteuert bleiben, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Inzwischen mussten sich mit diesem Sachverhalt schon mehrere Finanzgerichte befassen - und die kommen zu erstaunlichen Ergebnissen.
Berlin