Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Franken
Icon Pfeil nach unten

München/Münnerstadt: „Weil ich keine Straftat begangen habe“: Eduard Lintner kündigt Revision nach Prozess um Bestechung an

München/Münnerstadt

„Weil ich keine Straftat begangen habe“: Eduard Lintner kündigt Revision nach Prozess um Bestechung an

    • |
    • |
    • |
    Der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Eduard Lintner will in Revision gehen.
    Der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Eduard Lintner will in Revision gehen. Foto: Matthias Balk, dpa (Archiv)

    Im Korruptionsprozess rund um den Kauf von Abgeordneten-Stimmen durch Aserbaidschan ist der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Eduard Lintner zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage von 10.000 Euro verurteilt worden. Nun kündigte der 80-Jährige aus Münnerstadt (Lkr. Bad Kissingen) an, in Revision gehen zu wollen. „Ich sehe das Urteil nicht als berechtigt an, weil ich keine Straftat begangen habe. Nun gilt es abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof den Revisionsantrag bewertet“, sagte Lintner gegenüber der Saale-Zeitung. Zudem führte er als Argument an, dass es ein Gutachten geben würde, das besagt, dass die Sache verjährt sei.

    Diskutieren Sie mit
    5 Kommentare
    Martin Deeg

    Doch, Herr Lintner, Sie haben eine Straftat begangen - und eigentlich gehören Sie dafür ins Gefängnis. Der Punkt ist: Sie sind halt einfach zu alt für diese Form der Bestrafung!

    Johannes Metzger

    Das ist schon frech und dreist was sich dieser CSU Politiker leistet. Ich denke nicht, dass er besser davonkommt. Hätteaber auch nichts gegen ein härteres Urteil.

    Josef Wächter

    Er soll die gleiche Strafe bekommen, wie ein einfacher Beamter sie Bekommen würde. Wahrscheinlich Streichung der Pensionsbezüge! Aber den kleinen Hängt man, den großen lässt man Laufen!

    |
    Alfred Holler

    "wahrscheinlich" nehmen Sie da das Urteil der Revisions-Instanz vorweg, oder wie soll man sonst ihren letzten Satz verstehen? Lassen se doch da erst mal das Gericht sprechen, vielleicht verschärft es die Strafe ja auch, "wahrscheinlich" aber nicht....... Und zweitens: Haben Sie da eine Vergleichsfall in petto,in dem ein "einfacher" (was auch immer das sein mag) Beamter die Pension gestrrichen bekam? Waäre ineressan

    Georg Wohlfart-Mitznegg

    Sehr schön. Der Bundesgerichtshof möge klären, wo die Grenzen zwischen ganz normaler Bestechung und üblicher Lobbyarbeit verlaufen. Na hoffentlich klären die Richter*innen da mal grundsätzlich und umfassend, wie absurd unterschiedlich die Rechtsansichten zu diesem Thema sind Es kann ja nicht so weitergehen, dass Volksvertreter*innen mit ihren kläglichen Diäten und Aufwandsentschädigungen zum Überleben auf Trinkgelder und Almosen aus dubiosen Quellen (Wirtschaft, Diktaturen, Industrie etc.) angewiesen sein müssen. Außerdem verjährt solche ganz normale Lobbyarbeit ja auch irgendwann mal, natürlich vorbehaltlich ihrer Rechtmäßigkeit, ist doch logisch.

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden