Manchmal sind es in der Justiz die kleinen Fälle, die für das größte Staunen sorgen – wie jetzt ein Klingelstreich am Amtsgericht Würzburg. Laut Anklage hat der Angeklagte im vergangenen Oktober vor seinem Haus in Goßmannsdorf bei Ochsenfurt einen halbwüchsigen Jungen geschnappt, der ihn nervte. Er soll den Jungen an die Wand gedrückt und gebrüllt haben: „Willst Du eine aufs Maul?“ Die Eltern des Jungen zeigten ihn an.
Ochsenfurt/Würzburg
das ist wiedermal bezeichnend, anstatt die eltern ihr wohlverzogenes lämmchen zu rede stellen, zeigt man den "geschädichten" an.
Zur Erziehung Berechtigte sind nicht automatisch zur Erziehung befähigt. - Noch viel Spaß mit euren Blagen. * Und hinter die Befähigung eines Strafrichters, der die Ersatzvornahme mit 6.300 Euro ahnden möchte, darf getrost auch ein Fragezeichen gesetzt werden. - Eine interne Qualitätskontrolle erscheint mit dringend erforderlich.
….“Doch drinnen erscheint der Fall in einem etwas anderen Licht.“…. Ach was! Aber vorher mal eben einen „Strafbefehl“ über 6300 Euro raushauen? Der Mann hatte zum Glück einen fähigen Strafverteidiger - andere hätten überhaupt nicht gewusst, wie sie sich gegen sowas wehren…..
Ein gutes Urteil, der Vater des Jungen sollte mal seine Erziehung überdenken.
Und für diese Rotznasen samt Vater eine Woche gemeinnützige Arbeit !?!
Das wäre sehr gut,wir hatten früher einen an die Lappen ekommen. Von Papa und Mutti.
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