Im Sommer lockt der Main viele Badende: Das Schwimmen im Main ist jedoch oftmals gefährlich und nicht überall erlaubt. Die geltende Badeverordnung für die Bundeswasserstraße Main ist unbedingt zu beachten, teilt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main mit. Die Badeverordnung enthält unter anderem ein generelles Schwimm- und Badeverbot für folgende Bereiche:
· Im Bereich von 100 Metern ober- und unterhalb von Brücken, Schleusen- und Wehranlagen, einschließlich der Schleusenvorhäfen und Kraftwerksanlagen sowie Hafeneinfahrten.
· Im Bereich von 50 Metern ober- und unterhalb von Schiffsliegeplätzen, Anlegestellen, Fähranlagen und Sperrtoren.
Das Schwimmen in den gesperrten Bereichen birgt erhebliche Gefahren für Leib und Leben. Sehr gefährlich ist der Sog im Bereich von Schiffen. Auch geübte Schwimmerinnen und Schwimmer können durch das vom Schiff verdrängte Wasser nach unten gezogen werden, heißt es in der Mitteilung des Amtes.
Besonders für Kinder ist beim Baden in sehr flachen Buchten an der Bundeswasserstraße bei vorbeifahrenden Schiffen Vorsicht geboten. Die Schiffsschrauben ziehen das Wasser aus der Bucht und drücken es hinter dem Schiff verstärkt in die Bucht zurück. Kinder sind daher besonders auf die Gefahren beim Baden im Main zu sensibilisieren. (auv)
Weitere Informationen im Internet: https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Wasserstrassenbezogene-Hinweise/Baden-Bundeswasserstrassen/BadeVOBWStrSued/BadeVOBWStrSued-node.html
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