Auch in diesem Jahr erlaubt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales den Verkauf von Blumen am Muttertag. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung wurde für Sonntag, 11. Mai, erteilt, schreibt die IHK in einer Mitteilung. Blumenverkaufsstellen dürfen danach am Muttertag für maximal vier Stunden zwischen 8 und 12 Uhr geöffnet sein. Nach IHK-Angaben fallen sie jedoch nur dann unter die Allgemeinverfügung des Ministeriums, wenn im Verhältnis zum gesamten Warensortiment der Anteil von Blumen am Gesamtumsatz mehr als 50 Prozent beträgt. Im Übrigen bleiben alle gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zur Zulässigkeit von Beschäftigung an Sonntagen von der Ausnahmebewilligung unberührt. (afk)
Würzburg
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