Für Christian B. aus Bergtheim im Landkreis Würzburg bedeutet dieser Mittwoch die Freiheit nach sieben Jahren Gefängnis. Am 17. September hat er seine Strafe für die Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal verbüßt. Unterdessen bleibt Christian B. der Hauptverdächtige im wohl bekanntesten Entführungsfall der Welt: dem Verschwinden der dreijährigen Maddie im Jahr 2007.
Würzburg/Braunschweig
Nein Herr Kiesel, Herr Deeg hat es verstanden und erklärt: Die Ermittle haben viele Indizien gefunden, für die es keine harmlose Erklärung gab: Erwa, warum B. seinen „Freunden“ die Tat gestand, warum sein Handy zur Tatzeit am Tatort eingeloggt war - oder warum der kinderlose B. Kinderkleidung und Kinderpornos bunkerte. Die gleiche Formulierung „nichts entlastendes“ hat der Staatsanwalt übrigens heute auch in einemmBeitrag des NDR verwandt.
Danke Herr Schweidler, jetzt hab ichs auch kapiert.
Ein Sachverständiger prognostiziert, dass der B. weitere Sexualstraftaten begehen wird . Der B braucht nicht nur elektronische Fussfesseln, sondern auch noch eine Zwangskastration. Zumindest eine chemische…..
Es ist halt insgesamt die Frage, was bringen solche Artikel, außer dass sie Ängste und vermeintliche "Gewissheiten" schüren und unwiderlegbar offenbaren, dass sich niemand auf die Justiz und die Strafverfolgungsbehörden verlassen sollte, wenn es um Schutz vor einer "tickenden Zeitbombe" geht.....was hat denn die Staatsanwaltschaft Braunschweig davon abgehalten, den Antrag wegen der Fußfessel und Ausreisebeschränkungen früher zu stellen? Konnte man nicht über die Presse Druck machen?
Man muss das traurigerweise hier offenbar ernsthaft erklären: die Aussage, dass die Staatsanwaltschaft nichts gefunden hat, was ihn ENTlastet ist nachvollziehbar korrekt - sie hält ihn für den Täter, hat aber keine Beweise, nur "Belastendes".....
Das haben Sie wunderbar und genau richtig erklärt, Herr Deeg. Der Staatsanwalt hat genau diese Formulierung gestern auch dem NDR gegenüber verwendet, um zu verdeutlichen, dass viele Indizien auf B. als Täter hinweisen - die aber dennoch nicht für einen Haftbefehl ausreichen. Sie haben nichts entlastendes gefunden wie zum Beispiel ein Alibi zur Tatzeit, unverfängliche Erklärungen für seine Selbstbezichtigung gegenüber Freubden, eine harmlose Erklärung dafür, warum sein Handy zur Tstzeit nahe dem Tatort eingeloggt war oder warum der Kinderlose B. Kinderkleidung und Kinderpornos bunkerte.
Hallo Hubertus, kein Artikel ohne Fehler. Du hast vollkommen recht. "15 Vorstrafen hat der 48-jährige, seinen Lebenslauf haben Zeitungen und Sender bis in hinterste Winkel a u s l e u c h t e t e n . Zum Heulen!
Sollte es nicht belastet statt entlastet heißen? Ist sowohl in der Überschrift als auch im Text.
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