Ihr Fall hat deutschlandweit für Aufsehen gesorgt: Weil ein Voyeur sie beim Joggen von hinten gefilmt hatte, stellte die Kölnerin Yanni Gentsch den Mann zur Rede und veranlasste ihn, die Aufnahme zu löschen. Rechtlich konnte sie nichts gegen ihn ausrichten. Deshalb hat sie eine Petition aufgesetzt, die von weit über 100.000 Menschen unterzeichnet wurde: Voyeuristische Aufnahmen sollen strafbar gemacht werden. Im Interview erklärt Strafrechtsprofessor Eric Hilgendorf von der Uni Würzburg die Schwachstellen der Gesetzgebung und wie auch dem sogenannten „Catcalling“ beizukommen wäre.
Würzburg
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