Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Franken
Icon Pfeil nach unten

Würzburg: Klinik in Unterfranken statt Abschiebung nach Somalia: Messerangreifer vom Barbarossaplatz wird weiter verwahrt

Würzburg

Klinik in Unterfranken statt Abschiebung nach Somalia: Messerangreifer vom Barbarossaplatz wird weiter verwahrt

    • |
    • |
    • |
    Der Messerangreifer vom Barbarossaplatz - hier während des Prozesses 2022 - wird vorläufig nicht abgeschoben. Der Somalier bleibt zum Schutz der Allgemeinheit in einer Klinik untergebracht.
    Der Messerangreifer vom Barbarossaplatz - hier während des Prozesses 2022 - wird vorläufig nicht abgeschoben. Der Somalier bleibt zum Schutz der Allgemeinheit in einer Klinik untergebracht. Foto: Thomas Obermeier (Archivbild)

    Der psychisch kranke Messerangreifer vom Würzburger Barbarossaplatz bleibt vier Jahre nach der Tat in der Klinik in Lohr verwahrt. Dies hat das Landgericht Würzburg jetzt im Zuge der routinemäßigen Überprüfung entschieden.

    Diskutieren Sie mit
    12 Kommentare
    Peter Koch

    Wenn man einen Mörder gefasst und verurteilt hat, dann muss man auch sicherstellen, dass der nicht mehr morden kann. Wie man das macht ist eine Frage der Schuldfähigkeit, aber eventuelle Freilassung durch Abschiebung ist keine Option.

    Andreas Gerner

    Wozu ist jemand überhaupt in der (teuren) Psychiatrie, wenn er dort keinerlei Angebote zur Behandlung annimmt ? Wäre da nicht das Gefängnis der angemessenere Ort der Verwahrung ?

    |
    Martin Deeg

    Das Gesetz verbietet es, jemanden aufgrund seiner Krankheit in einer JVA einzusperren, so einfach ist das. Und nur weil jemand Therapieangebote ablehnt, heißt das nicht, dass er in der Forensik sich selbst überlassen wird und die Umgebung keine Wirkung hat.

    Andreas Gerner

    Danke Herr Deeg für die Antwort. Dann beschreiben Sie doch bitte mal die Wirkung der Umgebung. Ist es vielleicht die Bestätigung des Täters, alles richtig gemacht zu haben ? (PS: hätte er die Morde nicht begangen, wäre er wohl abgeschoben worden und müsste sich selbst um alles kümmern, was nun andere übernehmen...) - - - - - - - - Und wenn ein Gesetz etwas sinnvolles prinzipiell unmöglich macht, gehört es vielleicht geändert. Es gibt ja auch in anderen Zusammenhängen (z.B. das nicht Zahlen einer Geldbuße) das Mittel der Erzwingungshaft. Also was spräche objektiv (nicht wegen Verstoß gegen irgendein lange überholtes Prinzip) dagegen, einen verurteilten Gewaltstraftäter, der sich dauerhaft der Mitwirkung absolut verweigert, mal für´s Erste für einen Monat im klassischen Gefängnis ohne die persönliche Betreuung einzusperren und daraufhin erneut zu versuchen, mit ihm zu arbeiten ?

    Hans-Joachim Krämer

    Vielleicht einfach auch der Schutz von anderen Insassen und Personal?

    Martin Deeg

    ...."Dann beschreiben Sie doch bitte mal die Wirkung der Umgebung."..... Ein paar Basics für Sie, Herr Gerner: in der Forensik sind Sie 24/7 auf einer Station eingesperrt, bei "Ärger" kommen Sie in einen Isolationsraum, 1 Stunde Hofgang ist möglich, ggf. mit Fuß- und Handfesseln, wenn das Personal sie als so "gefährlich" einstuft, wovon ich bei dem Somalier ausgehe. Der Unterschied zur JVA ist - was in Ihrer Fantasie vermutlich als "Vollversorgung" gilt - dass Sie üblicherweise dreimal täglich unter Aufsicht in einem Speiseraum gemeinsam essen und nicht wie in der JVA in der Zelle. Ausserdem sind die Unterbringungsräume mit den vergitterten Fenstern "freundlicher", haben einen eigenen Badraum ohne Kotspuren u.ä. an der Wand. Eingesperrt sind Sie mit Leuten, die z.T. schwer psychisch krank sind, es gab schon Tote, z.B. in Lohr. Wenn Sie also hier "fragen", ob sich jemand da "reinmogeln" kann und das als "Bestätigung" auffassen, "alles richtig gemacht zu haben", dann: nein, Herr Gerner.

    Georg Wohlfart-Mitznegg

    Psychiatrische Krankenhäuser sollen Patient*inn*en, die keine Medikamente einnehmen wollen und Behandlungskonzepte ablehnen für vier Wochen ins Gefängnis überstellen, damit man ihnen dort dann Zucht und Ordnung beibringt? Sie meinen das ernst, oder, Herr Gerner?

    Martin Deeg

    ....."Dass sich der Somalier weigert, an Therapiemaßnahmen mitzuwirken, kann für ihn Folgen haben: Die Staatsanwaltschaft prüft nach der Ausweisungsverfügung der Ausländerbehörde, ob von der Unterbringung „im Hinblick auf eine mögliche Rückführung des Betroffenen in sein Herkunftsland abgesehen werden kann“..... Das ist eine interessante Argumentation, da ja die jüngst nach Afghanistan erfolgten Abschiebungen von psychisch Kranken eben offenbar trotz der langjährigen Mitwirkung an "Therapiemaßnahmen" erfolgt ist, sogar ein Betreuer im Hinblick auf die therapeutische/medizinische Versorgung gegen die Abschiebung remonstrierte..... viel zu klären, insbesondere was die Doppelstandards der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft angeht.

    |
    Andreas Gerner

    Mitwirkung kann man auch simulieren. Bei lebenslanger Vollversorgung als Gegenleistung durchaus denkbar.

    Martin Deeg

    Es gibt durchaus Dinge, die man nicht "simulieren" kann, z.B. Intelligenz oder Sachkunde (außer ein gewisser Postel natürlich). Und gehen Sie einfach einmal davon aus, dass das was Sie als "lebenslange Vollversorgung" bezeichnen, für keinen psychisch gesunden Menschen derart erstrebenswert ist, dass er es mit Täuschung von Gutachtern, Richtern und Psychologen in sinistrer Weise herbeizuführen versucht, wie Sie unterstellen.

    Andreas Gerner

    @ Deeg: Es kommt wohl auf die individuelle Alternative an. Für jemanden wie Sie und mich ist das Leben in einer solchen Einrichtung natürlich alles andere als erstrebenswert. Wir leben ja frei, relativ sicher und abgesichert im vermeintlich reichen Deutschland. Müssten Sie und ich stattdessen aber im somalischen Slum leben, sich um Essen, Trinken, Notdurft, Müllentsorgung, ärztliche Behandlung, Altersvorsorge, Dach über dem Kopf, Heizung, Sicherheit vor Kriminellen uvm selbst kümmern, sähe das womöglich ganz anders aus. Da ist vielleicht das vollversorgte Leben in der Einrichtung nicht die schlechteste Option. Da werden auch der Freiflug und die 1000 € Prämie nicht locken. Allenfalls die Möglichkeit, dann unter neuer Identität wieder irgendwo illegal in ein Sozialsystem einzureisen. Vorzugsweise in ein Land mit offenen Grenzen und linken Unterstützern.

    Dietmar Eberth

    Nicht kommen und gehen können, wie ich will? Den Großteil des Tages eingesperrt sein? Uvm. Freiheit und Selbstbestimmtes Leben ist das höchste Gut. Zumindest für jeden der noch seine Sinne einigermaßen beisammen hat.

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden