Ein wegen Totschlags angeklagter Mann hat vor dem Landgericht Würzburg eingeräumt, seine Mutter tödlich verletzt zu haben. Am Mittwoch wurde der 28-Jährige zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Kammer wertete die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zudem wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Würzburg/Lohr
Wichtig ist doch: Er hat seine Mutter umgebracht, ob im Suff oder nicht im Suff, wurscht, scheiß egal. Die Mutter ist tot. Und da helfen auch keine solchen Fragen wie bei Herrn Deeg. Normaler Weise gehört ihn lebenslänglich und nicht weniger, gleiches Recht für alle Mörder!
Ich bitte trotz der überraschend eiligen Urteilsfindung hier doch noch die Frage aufzuklären, wieviel Zeit zwischen der Entlassung aus der Untersuchungshaft wegen im Vollsuff begangenen Angriff "mit Machete" und dem ebenfalls im Suff begangenen Tötungsdelikt gegen die Mutter verging? Tage? Stunden? Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in Entziehungsanstalt nach § 64 StGB lagen erkennbar bereits VOR dem Tötungsdelikt vor......was also hat die Staatsanwaltschaft veranlasst oder nicht veranlasst und wieso wurde der Mann aus der Untersuchungshaft entlassen!?
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