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Würzburg/Mainstockheim: Elektronische Patientenakte: Was ändert sich im Oktober und warum sorgt das bei Ärzten für Unmut?

Würzburg/Mainstockheim

Elektronische Patientenakte: Was ändert sich im Oktober und warum sorgt das bei Ärzten für Unmut?

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    Seit Anfang Oktober ist es für Praxen oder Kliniken Pflicht, neu erhobene Behandlungsdaten auf der elektronischen Patientenakte zu speichern.
    Seit Anfang Oktober ist es für Praxen oder Kliniken Pflicht, neu erhobene Behandlungsdaten auf der elektronischen Patientenakte zu speichern. Foto: Wolfgang Kumm, dpa

    Wer nicht widersprochen hat, besitzt mittlerweile eine elektronische Patientenakte (ePA). Noch aber nutzen laut einer Umfrage nur wenige Patientinnen und Patienten die Akte aktiv. Das soll sich ändern: Seit 1. Oktober ist es für Gesundheitseinrichtungen wie Praxen oder Kliniken Pflicht, neu erhobene Daten in die ePA einzustellen.

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    1 Kommentar
    Ralf Eberhardt

    Ein deart unausgewogenes System, das zudem von Seiten der Patienten offen zu befüllen und zu löschen ist, ist schlicht unpraktikabel! Im Extremfall pflegt der Arzt ein und der Patient löscht die Daten/Bilder/Berichte etc. Als Ursprung der Dr. Lauterbachsche Elfenbein- und Wolkenkuckucksheimturm, der schon beim Klinikatlas seine Grenzen erfahren hat.

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