Ab dem 1. Mai tritt eine bundesweite Änderung der Bioabfallentsorgung in Kraft, die Gesetzesumsetzung ist jedoch in der Verantwortung der Landkreise. Mit ihr werden neue Kontrollen und Kontrollverfahren der Tonnen folgen. Diese Redaktion hat nachgefragt, welche Landkreise am härtesten durchgreifen und wie die Kontrollen zukünftig erfolgen sollen.
Würzburg
Theoretisch ein vernünftiger Ansatz, aber war das wirklich nötig? Und warum hat der Gesetzgeber hier wieder mal nicht zu Ende gedacht und etwas völlig weltfremdes formuliert? Strafbar ab 3% Fremdsoffe - als da wären: Kuststoffe, Papier und (jetzt kommts) STEINE. Ich kann also zu 20kg Grasschnitt 35 Joghurt-Becher dazugeben, oder eine Hand voll Kiesel. Herr lass Hirn regnen!!
Ich habe gelesen, maximal 1% Plastik im Biomüll. Bei cirka 30 kg Müll wären das also 300 gr oder 15 Plastikbeutel... Also entspannt euch, alles gut :)
"...Die Verantwortung für die korrekte Trennung liege bei den Grundstückseigentümern, heißt es aus Sicht der Behörden. In Mehrparteienhäusern ist es jedoch oft schwierig, die Verursacher zu identifizieren. Daher legt das Landratsamt Main-Spessart die Geldstrafen gegebenenfalls auf die Nebenkostenabrechnungen der Mieter um..." DAS ist garantiert niemals gerichtsfest.
Aber wie ich meinen Vermieter kenne, wird er das trotzdem mit Wonne tun...
Selbstverständlich ist das gerichtsfest. Vertragspartner und Verantwortlicher ist der Eigentümer. Die Müllgebühren darf er auf die Mieter umlegen, natürlich auch ggf. erhöhte Gebühren.
Das sehe ich genauso und dann muss ich hinzufügen, es gab ja mal früher diese Baustellenschilder, weiß allerdings nicht ob die noch verwendet werde. Eltern haften für ihre Kinder. Da gibt es ja auch einige Urteile, was denn nun eine Aufsichtspflicht ist und was denn nicht? Denke nicht, dass ich als Grundstücksbesitzer verpflichtet werden kann meine Biotonne auszuleeren um Schadstoffe herauszufiltern. Dann nehme ich lieber meinen ganzen Abfall und schmeiß den in die graue Tonne, soviel jetzt zu Recycling. Mit freundlichen Grüßen Johannes Bullmann, MPA
Und unter anderem deshalb gibt es immer weniger Wohnungen. Der Eigentümer (Vermieter) ist immer der Depp!
Das hat der BGH (Az. VIII ZR 118/19) längst entschieden https://www.hausundgrund.de/verein/frankfurtammain/fachwissen/2024032/Kosten
Sehr geehrter Cyran, danke für Ihren Kommentar und den Hinweis auf diese Passage! Sie haben da eine falsche Formulierung entdeckt, für die wir uns entschuldigen. Natürlich legt nicht das Landratsamt die Mehrkosten auf die Nebenkostenabrechnung um. Die Nebenkostenabrechnung ist Sache von Vermieterin oder Vermieter. Wir haben die Stelle korrigiert - wie korrekt vom Landratsamt mitgeteilt. Beste Grüße aus der Redaktion, Alice Natter (Themenmanagement)
Dann sollte mal schleunigst ein Gesetz folgen, das Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, die Mülltonnenecke ihres Mietshauses gegen Fremdeinwürfe zu sichern, sprich, ein abschließbares Abteil zu schaffen.
Das ist alles längst geregelt. https://www.immobilien24.de/tipps-fuer-vermieter/muellentsorgung-pflichten/
Offensichtlich nicht. Wenn das klar geregelt wäre, könnten sich Vermieter nicht davor drücken.
Wenn durch bauliche Maßnahmen der Schutz vor Fremdeinwürfen sichergestellt wird, muss nichts abgeschlossen werden.
wie sieht das mit dem Klassiker aus, dem Einschlagen des Biomülls in alte Zeitungen (Achtung die digitale Ausgabe der Main-Post ist dafür nicht geeignet!) oder Küchenpapier(rollen) aus? Ist das noch zulässig?
Zeitungspapier und auch Zewa wischend weg sind ok
Ein Artikel aus dem Ticker ohne Bezug zur Region - wie wäre es mit einer Recherche, ob sich bei der regionalen Entsorgung etwas ändert??
Im Artikel haben wir zusammengefasst, wie in den Landkreisen der Region mit der Verordnung umgegangen wird. Mit freundlichen Grüßen Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management
Na, ein Glück, dass es in Schweinfurt Stadt aus fadenscheinigsten Gründen keine Biotonne gibt (Zukunft sucht noch immer vergeblich Stadt...)!
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