Seit mehr als zwei Jahren ist der unterfränkische AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba in den Schlagzeilen. Im Januar muss sich der heute 24-Jährige in Würzburg vor Gericht verantworten. Vor dem Prozessstart stellen sich einige Fragen.
Würzburg
…“Der Fall ist komplex.“….Nein, ist er nicht! Das ganze ist eine peinliche Posse ohnegleichen, die die ganze Hybris einer um sich selbst kreisenden bayerischen Justiz entlarvt, die sich darin gefällt, zuerst mit völlig unerzogene, Aktionismus den starken Macker zu markieren und dann überfordert ist, das ganze anständig abzuarbeiten und Fehler einzugestehen. Dass hier bspw. keine „öffentliche Störung“ vorliegt, weil der Himmler-Schrieb in Privatraum hing, konnte jeder an Gesetzen interessierte Polizeibeamte bereits im Ansatz erkennen. Das Gericht braucht hier zwei Jahre, um das auch der Staatsanwaltschaft Würzburg zu verklickern…..was soll denn bei dem „komplexen“ Fall insgesamt rumkommen? Eine Geldstrafe wird’s wohl werden.
Soweit ich das im Blick habe, wurden dem heranwachsenden Halemba zur Zeit der Tatvorwürfe bereits Führungsaufgaben innerhalb seiner politischen Organisation zugetraut. Will das Gericht vor diesem Hintergrund tatsächlich weiter argumentieren, dass einer Führungsfigur der Rechtsextremen die sittliche und geistige Reife fehlt, für sein Tun vollumfänglich gerade zu stehen? Das würde ja schon darauf hindeuten, dass man die afd als Ganzes für einen Kindergarten hält, und deren Programm und Politpersonal für infantile Kaspereien. Und das wäre fahrlässig verharmlosend, immerhin hat der sogar der Verfassungsschutz gewisse Zweifel, ob diese Leute wirklich so unbedarft sind, wie sie sich gerne präsentieren.
Wenn Sie mit 50 angeklagt werden, weil sie mit 20 einen Mord begangen haben sollen, muss auch Jugendstrafrecht angewandt werden. Es zählt nun mal laut Gesetz (!) das Alter zum Zeitpunkt der Tat. Viel gravierender ist doch, dass führende CSU-Politiker mit Vorsatz und Ansage anhaltend Gesetze brechen, wie ein Verwaltungsgericht und Rechtswissenschaftler einhellig feststellten - weil sie Leute wie Halemba politisch „bekämpfen“ wollen, indem sie deren Menschenbild mittragen.
Stimmt schon, bis 18 ist Jugendrecht anzuwenden, von 18-21 oder noch länger kann man so verfahren. Ich kann allerdings auch bei einem 25-jährigen Halemba noch ganz deutliche Reifedefizite feststellen, genauso wie schon beim 18-jährigen Halemba eine durchaus erwachsene Dreistigkeit festzustellen war. Es ist offensichtlich, daß hier eine Staatsjustiz mit ihren eigenen Mitteln demonstrieren möchte, wie viel man in Bayern gegen rechte Umtriebe unternimmt 🤣. Höchstwahrscheinlich wird das ganze Unterfangen noch etwas in die Länge gezogen, um dann irgendwann ohne großes Aufsehen zu versanden. Verfahrensfehler, Fristen, egal, irgendwas findet sich schon. Ob die Wählerschaft in Bayern sich so einfach beeindrucken lässt? Ich denke: Ja! Klar, im Vergleich zu dem, was sich manche Unionenspitzenleute so an Rechtsverstößen erlauben sind die gegen Halemba vorgebrachten Anschuldigungen tatsächlich kaum der Rede wert. Bleibt zu hoffen, daß dieses Verfahren schneller endet als das gegen Eduard Lintner.
Zitat: Klar, im Vergleich zu dem, was sich manche Unionenspitzenleute so an Rechtsverstößen erlauben sind die gegen Halemba vorgebrachten Anschuldigungen tatsächlich kaum der Rede wert. Richtig! Nur mit dem Unterschied, dass diese in der guten Partei sind - Halemba hingegen in der bösen. Somit ist das was eigentlich kaum der Rede wert wäre der MP sehr viel Rede wert.
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