Wer in Deutschland Bürgergeld erhält, muss sich an bestimmte Regeln halten. Beispielsweise muss eine Person, die Bürgergeld empfängt, dem Jobcenter Kontoauszüge zukommen lassen und das Amt über Abwesenheiten rechtzeitig informieren. Aber wie verhält es sich eigentlich mit einem Umzug? Dürfen Bürgergeld-Empfänger ohne die Zustimmung des Jobcenters einfach so den Wohnort wechseln?
Bürgergeld: Ist ein Umzug einfach so erlaubt?
Empfänger von Bürgergeld haben grundsätzlich das Recht, wie jeder andere Bürger auch, umzuziehen, erklärt das Jobcenter Stade zum Thema Umzug auf seiner Website. Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Vorschrift, die besagt, dass sie die Erlaubnis des Jobcenters für einen Umzug benötigen. Allerdings gibt es einige Aspekte, die beachtet werden müssen, insbesondere wenn es um die Kosten des Umzugs und die Kosten der neuen Wohnung geht.
Das Jobcenter und die Kosten für den Umzug und Miete
Das Jobcenter übernimmt die Kosten für den Umzug, wenn der Umzug begründet ist und rechtzeitig ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt wurde, schreibt der Verein für soziales Leben e.V. auf seiner Website. Hierbei gibt es bestimmte Vorgaben des Jobcenters, an die man sich halten muss, um Leistungsminderungen zu vermeiden. Diese sollten vorab beim zuständigen Jobcenter erfragt werden. Zudem muss das Jobcenter über die neue Adresse informiert werden, um die Erreichbarkeit zu gewährleisten.
Will ein Bürgergeld-Empfänger also, dass das Jobcenter die Kosten für den Umzug übernimmt, sei für den Umzug vorher die Zustimmung des Jobcenters notwendig. Es liegt im Ermessen des Jobcenters, ob der Umzug als notwendig angesehen wird und damit die Kosten für den Umzug übernommen werden.
Ähnlich verhält es sich mit der Miete für die neue Wohnung. Ein Bürgergeld-Empfänger braucht für einen Umzug in eine neue Wohnung zwar nicht direkt die Genehmigung des Jobcenters, allerdings sollte er dennoch vorher mit dem Jobcenter in Kontakt treten, wenn er die Wohnung wechseln will. Tut er dies nicht, läuft er Gefahr, dass das Jobcenter die Miete für die neue Bleibe nicht mehr vollständig übernimmt.
Umzug mit Bürgergeld: Mietkosten müssen "angemessen" sein
Dies hängt damit zusammen, dass die Kosten für eine neue Wohnung immer angemessen sein müssen, wobei sich die Angemessenheit nach der örtlichen Vergleichsmiete richtet. Unterschreibt ein Bürgergeld-Empfänger also einen Mietvertrag, der eine monatliche Miete oberhalb der örtlichen Vergleichsmiete beinhaltet, kann es passieren, dass das Jobcenter nur einen gewissen Teil der Miete übernimmt und der Bürgergeld-Empfänger die Differenz zur örtlichen Vergleichsmiete aus eigener Tasche zahlen muss.
Wichtig: Sobald ein Bürgergeld-Empfänger über die Zuständigkeitsgrenze seines Jobcenters hinweg umzieht, muss er sich die Zusicherung für die neue Unterkunft bei dem, nach dem Umzug zuständigen, Jobcenter abholen, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Übrigens: Erstempfänger von Bürgergeld dürften überrascht sein, denn das Jobcenter übernimmt sogar ungewöhnliche Kosten, wie beispielsweise einen Stellplatz. Auch bestimmte Schulden übernimmt das Jobcenter.