Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Altersvorsorge: Gehört Bürgergeld zur Anrechnungszeit für die Rente?

Altersvorsorge

Gehört Bürgergeld zur Anrechnungszeit für die Rente?

    • |
    • |
    Wie wirkt sich das Bürgergeld auf die Rente aus?
    Wie wirkt sich das Bürgergeld auf die Rente aus? Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

    Hartz IV ist Geschichte. Bürgergeld heißt die Nachfolge-Lösung, wenn Personen Sozialhilfe durch die Grundsicherung beziehen. Seit 1. Januar 2023 hat sich nicht nur die Bezeichnung geändert: Auch die Beitragssätze sind nicht mehr die gleichen. Darüber hinaus sehen nun einige Bedingungen und Regularien der Gesetzgebung anders aus.

    Viele Menschen fragen sich, ob das Bürgergeld eigentlich auf die spätere Rente angerechnet wird. Damit einher dürfte auch die Frage gehen, inwiefern sich der Bezug der Sozialhilfeleistung auf die Höhe des Rentenbeitrages auswirkt. Wir beantworten diese wichtigen Fragen.

    Fließt das Bürgergeld in die Anrechnungszeit für die spätere Rente?

    Regelungen des Gesetzgebers sind oftmals schwer greifbar und lassen sich selten in wenigen Worten zusammenfassen. Auch an dieser Stelle fällt die Beantwortung ausführlicher aus: Das 2023 eingeführte Bürgergeld wird auf die spätere Rente angerechnet. Das hängt jedoch davon ab, um welche Variante es geht. Hier spielen die Entgeltpunkte eine Rolle, wodurch sich die spätere Höhe der Rentenbezüge ergibt.

    Um die in Deutschland geltenden Bestimmungen aufzuzeigen, ist eine Benennung der folgenden Kategorien erforderlich, in denen es um die gearbeiteten Jahre und den Anspruch auf eine Rentenzahlung geht:

    • 5 Jahre: Anspruch zur Regelaltersgrenze.
    • 35 Jahre: Altersrente für langjährig Versicherte
    • 45 Jahre: Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Was das bedeutet? Insgesamt muss man fünf Jahre gearbeitet haben, um mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters Anspruch auf eine Rente zu haben, erklärt der Sozialverband Deutschland. Allerdings wird der mögliche Bezug von Bürgergeld bei diesem Grundsatz nicht einberechnet.

    Anders ist das beim Renteneintritt nach 35 Versicherungsjahren, der mit Abzügen verbunden ist: Pflichtbeiträge, die durch Arbeit aber auch Kindererziehung geleistet wurden, fließen als sogenannte Anrechnungszeit in die Gesamtbewertung mit ein. In Bezug auf das Bürgergeld bedeutet das, dass diese Zeit berücksichtigt wird, führt der SOVD aus. Das gilt auch im Falle des Anspruchs auf eine Erwerbsminderungsrente sowie der vorzeitigen Altersrente für Schwerbehinderte.

    Um die Rente abschlagsfrei zu bekommen, muss 45 Jahre lang in die Rentenversicherung einbezahlt worden sein. Jedoch ist dies erst zwei Jahre vor der individuellen Altersregelgrenze möglich. Um dieses Level der Altersvorsorge zu erreichen, kann jedoch nicht mit der Zeit geplant werden, in der die betroffene Person Bürgergeld bezog: Denn das fließt in diesem Fall nicht mit in die Bewertung.

    Wirkt sich das Bürgergeld auf die Höhe der Rentenzahlungen aus?

    Als zweiter wichtiger Punkt beim Zusammenhang zwischen Bürgergeld und Rente stellt sich die Frage, welche Auswirkung der Bezug der Grundsicherung auf die spätere Höhe der Rentenauszahlung hat. Und diese Antwort lässt sich relativ zügig beantworten: gar keine. Weil während des Erhalts der Sozialleistung nicht in die Deutsche Rentenversicherung einbezahlt wird, steigt durch diese Zeit der Rentenbetrag auch nicht an. Denn für die Höhe der Rente werden lediglich die Jahre berücksichtigt, in denen auch Rentenbeiträge in die Versicherung einbezahlt wurde.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden