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Kombinationsleistung bei Pflegegrad 4: Was bekommen Pflegebedürftige?

Pflege

Kombinationsleistung bei Pflegegrad 4: Was bekommen Pflegebedürftige?

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    Versorgen Angehörige und ein Pflegedienst gemeinsam eine pflegebedürftige Person, könnte ein Anspruch auf die Kombinationsleistung bestehen.
    Versorgen Angehörige und ein Pflegedienst gemeinsam eine pflegebedürftige Person, könnte ein Anspruch auf die Kombinationsleistung bestehen. Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

    In Deutschland leben etwa fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen. Davon haben laut dem Statistischen Bundesamt und der Pflegestatistik 2021 - aktuellere Zahlen sollen 2024 veröffentlicht werden - 12,3 Prozent einen Pflegegrad 4. Während unter allen Pflegebedürftigen 84 Prozent zu Hause gepflegt werden, sind es bei Pflegegrad 4 nur 61,5 Prozent. Das entspricht in etwa 375.000 pflegebedürftigen Menschen. 

    Werden Betroffene zu Hause durch Angehörige gepflegt, haben sie dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge Anspruch auf Pflegegeld. Übernimmt zudem ein ambulanter Pflegedienst einen Teil der Pflege und wird die Pflegesachleistung nicht komplett ausgeschöpft, kann die sogenannte Kombinationsleistung beansprucht werden. Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 4?

    Pflegegeld und Pflegesachleistung: Was ist die Kombinationsleistung?

    Wenn Pflegebedürftige zu Hause mit mindestens Pflegegrad 2 von einem ambulanten Pflegedienst versorgt sowie von Angehörigen gepflegt werden, können sie unter Umständen die Kombinationsleistung beanspruchen. Dabei werden laut dem BMG Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert. 

    Genutzt werden kann die Kombinationsleistung nach Paragraf 38 SGB XI allerdings nur, wenn die Pflegesachleistung nicht voll ausgeschöpft wird. In diesem Fall wird ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Es vermindert sich in dem Umfang, in dem im jeweiligen Monat ambulante Pflegesachleistungen in Anspruch genommen worden sind. Heißt: Wird die Pflegesachleistung zu 65 Prozent genutzt, besteht noch Anspruch auf 35 Prozent des Pflegegeldes. 

    Der Pflegestatistik zufolge werden 1,05 Millionen Pflegebedürftige von Angehörigen zusammen mit einem Pflegedienst oder nur von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Sie haben also mindestens Anspruch auf Pflegesachleistungen, wenn nicht auf die Kombinationsleistung bestehend aus Pflegesachleistung und Pflegegeld

    Kombinationsleistung bei Pflegegrad 4: Wie hoch ist sie 2024?

    Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen werden gleichermaßen von der gesetzlichen sowie privaten Pflegeversicherung ausgezahlt. Die genaue Höhe ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Zudem wurden beide Leistungen im Rahmen der Pflegereform 2023 zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 bekommen laut dem BMG nun 765 Euro Pflegegeld pro Monat und maximal 1778 Euro als Pflegesachleistung pro Monat.

    Übrigens: Das Pflegegeld und die Pflegesachleistung sollen zum 1. Januar 2025 erneut steigen - dann um 4,5 Prozent. Das wirkt sich auch auf die Kombinationsleistung aus. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 dürften dann 799 Euro Pflegegeld und maximal 1858 Euro Pflegesachleistungen pro Monat bekommen. Offizielle Zahlen des BMG gibt es allerdings noch nicht, daher beruhen die Angaben auf unseren eigenen Berechnungen.

    Pflegegrad 4: Wie hoch ist die Kombinationsleistung?

    Von den Pflegebedürftigen, die durch Angehörige und einen Pflegedienst oder nur durch einen Pflegedienst gepflegt werden, haben laut der aktuellen Pflegestatistik zwölf Prozent einen Pflegegrad 4. Das sind etwa 125.600 Menschen, die mindestens Pflegesachleistungen, wenn nicht die Kombinationsleistung, erhalten. 

    Für Pflegegrad 4 ergibt sich in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch bei der Kombinationsleistung in der Pflege:

    Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige: Pflegedienst)PflegegeldPflegesachleistungAnspruch
    0 : 1000 Euro1778 Euro1778 Euro
    10 : 9076,50 Euro1600,20 Euro1676,70 Euro
    20 : 80153 Euro1422,40 Euro1575,40 Euro
    30 : 70229,50 Euro1244,60 Euro1474,10 Euro
    40 : 60306 Euro1066,80 Euro1372,80 Euro
    50 : 50382,50 Euro889 Euro1271,50 Euro
    60 : 40459 Euro711,20 Euro1170,20 Euro
    70 : 30535,50 Euro533,40 Euro1068,90 Euro
    80 : 20612 Euro355,60 Euro967,60 Euro
    90 : 10688,50 Euro177,80 Euro866,3 Euro
    100 : 0765 Euro0 Euro765 Euro

    Übrigens: Genau wie bei den restlichen Pflegegraden ist auch bei Pflegegrad 4 der zeitliche Aufwand für die Pflege unerheblich.

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