In Deutschland werden viele pflegebedürftige Menschen von Angehörigen oder anderen ihnen nahestehenden Personen gepflegt, denn die Pflege in den eigenen vier Wänden ziehen viele einem Platz im Pflegeheim vor. Für pflegende Angehörige oder Freunde ist die Pflege häufig mit einem großen Zeitaufwand verbunden. Außerdem kostet sie oftmals viel Kraft und auch Geld.
Menschen, die sich auf diese Weise für Pflegebedürftige einsetzen, werden unter bestimmten Voraussetzungen durch den Pflegepauschbetrag entlastet. Sie können ihre finanziellen Aufwendungen steuerlich geltend machen. Wie viel Geld können pflegende Angehörige so aber sparen?
Kurz erklärt: Was ist der Pflegepauschbetrag und wer kann ihn nutzen?
Der Pflegepauschbetrag kommt laut dem Pflegeportal pflege.de einer pauschalen Steuervergünstigung gleich. Pflegende Angehörige können diese in der Einkommensteuererklärung geltend machen, wenn ihnen Pflegekosten entstanden sind. Gesetzlich ist der Pflegepauschbetrag in Paragraf 33b Abs. 6 des Einkommensteuergesetz geregelt.
Dabei soll der Pauschbetrag gezielt Menschen unterstützen, die Angehörige unentgeltlich pflegen und dadurch zusätzliche Kosten tragen müssen - etwa für Autofahrten, Kleidung und mehr.
Um den Pflegepauschbetrag nutzen zu können, muss die Pflege laut dem Finanzratgeber Finanztip "ohne jegliche Vergütung" erfolgen. Das bezieht sich auch auf das Pflegegeld, das häufig als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben wird. Finanztip zufolge muss aber jede Leistung der Pflegeversicherung ausschließlich für die pflegebedürftige Person eingesetzt werden, wenn der Pflegepauschbetrag genutzt werden soll.
Einzige Ausnahme: Eltern eines behinderten Kindes dürfen das Pflegegeld beliebig einsetzen und können den Pflegepauschbetrag trotzdem beanspruchen.
Geld sparen: Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag?
Die Höhe des Pflegepauschbetrags richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Seit Beginn des Steuerjahres 2021 kann der Pauschbetrag laut pflege.de bereits ab Pflegegrad 2 und nicht erst ab Pflegegrad 4 genutzt werden. Zudem sind auch die Beträge stark gestiegen. Laut Finanztip betrug der Pflegepauschbetrag bis zum Veranlagungszeitraum 2020 jährlich lediglich 924 Euro. Nun können pflegende Angehörige bis zu 1.800 Euro geltend machen.
Dem Gesetz nach werden folgende Pflegepauschbeträge je nach Pflegegrad gewährt:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 600 Euro
- Pflegegrad 3: 1100 Euro
- Pflegegrad 4: 1800 Euro
- Pflegegrad 5: 1800 Euro
Übrigens: Auch wer Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen H für "hilflos" pflegt, kann die Steuervergünstigung nutzen. Der Pflegepauschbetrag liegt dann bei 1800 Euro.