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Pflege: Pflegeunterstützungsgeld 2024: Diese Änderung sollten Sie kennen

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Pflegeunterstützungsgeld 2024: Diese Änderung sollten Sie kennen

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    Pflegende Angehörige können das Pflegeunterstützungsgeld in einer Pflegenotsituation nun öfter nutzen.
    Pflegende Angehörige können das Pflegeunterstützungsgeld in einer Pflegenotsituation nun öfter nutzen. Foto: Tom Weller, dpa (Symbolbild)

    In Deutschland leben etwa fünf Millionen pflegebedürftige Menschen. Ein Großteil dieser Personen - rund 80 Prozent - wird dem Statistischen Bundesamt Destatis zufolge zuhause gepflegt - von Angehörigen, einem Pflegedienst oder eine Kombination aus beidem. Übernehmen Angehörige die Pflege, kostet das meist viel Zeit und Kraft. Zudem können sie in der Zeit, in der pflegebedürftigen Verwandten versorgt werden, nicht arbeiten. Insbesondere in Notsituationen kann dann das Gehalt plötzlich wegfallen. Das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld als Leistung der Pflegeversicherung dient hier als Lohnersatzleistung.

    Im Rahmen der Pflegereform 2023 wurden die Beiträge zur Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 angepasst und insbesondere für Menschen ohne Kinder angehoben. Seit dem 1. Januar 2024 sind einige Leistungsverbesserungen hinzugekommen. Neben einer Erhöhung des Pflegegeldes sowie der Pflegesachleistungen ist unter anderem auch eine Verbesserung des Anspruchs auf Pflegeunterstützungsgeld geplant. Was sich für Angehörige verbessert, lesen Sie hier.

    Kurz erklärt: Was ist das Pflegeunterstützungsgeld und wer hat Anspruch?

    Wer Angehörige pflegt, hat laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer akuten Pflegesituation das Recht, maximal zehn Arbeitstage dem Job fernzubleiben, um für pflegebedürftige Verwandte eine Pflege zu organisieren oder diese selbst zu versorgen. Das ist in Paragraf 2 des Pflegezeitgesetzes geregelt, das dem Pflegeportal pflege.de zufolge bereits 2015 verabschiedet wurde.

    Wenn berufstätige Pflegepersonen während einer solchen kurzzeitigen Arbeitsverhinderung gegenüber ihrem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, können sie Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegeversicherung beantragen. Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes richtet sich dabei laut pflege.de nach dem tatsächlichen Nettogehalt, das betroffenen pflegenden Angehörigen entgangen ist.

    Pflegeunterstützungsgeld: Was hat sich zum 1. Januar 2024 geändert?

    Bislang war das Pflegeunterstützungsgeld laut pflege.de eine einmalige Leistung und konnte pro pflegebedürftiger Person nur einmal in Anspruch genommen werden. Das ändert sich nun mit der Pflegereform 2023.

    Dem BMG zufolge sieht das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) zum 1. Januar 2024 eine Verbesserung des Anspruchs vor. Pflegende Angehörige können das Pflegeunterstützungsgeld nun nicht mehr nur einmal für zehn Tage pro pflegebedürftiger Person, sondern einmal pro Jahr nutzen.

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