Von den insgesamt rund fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen, die in Deutschland leben und Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, hat die größte Gruppe laut dem Statistischen Bundesamt Destatis mit etwa 40,8 Prozent einen Pflegegrad 2. Davon werden laut der Pflegestatistik 2021 rund 92,7 Prozent zuhause gepflegt. Das entspricht in etwa 1,88 Millionen pflegebedürftigen Menschen.
Werden Pflegebedürftige zuhause durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt oder unterstützt dieser Angehörige bei der Pflege, besteht laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Anspruch auf Pflegesachleistungen. Wie hoch die Leistung bei Pflegegrad 2 seit der Erhöhung 2024 ist, lesen Sie hier.
Pflegesachleistung: Wer hat Anspruch auf die Leistung der Pflegekasse?
Laut dem BMG haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegesachleistungen, wenn sie in häuslicher Umgebung gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben. Die gesetzliche sowie private Pflegeversicherung übernimmt dann bis zu einem Maximalbetrag im Rahmen der Leistung die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst. Die maximale Leistungshöhe ist nach dem Pflegegrad gestaffelt.
Der aktuellen Pflegestatistik zufolge - diese stammt derzeit noch aus dem Jahr 2021 - werden etwa 1,05 Millionen Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 zuhause von Angehörigen zusammen mit einem Pflegedienst oder nur von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Sie haben also Anspruch auf Pflegesachleistungen.
Wird die Pflegesachleistung nur teilweise ausgeschöpft und leisten außerdem Angehörige einen Teil der Pflege, kann nach Paragraf 38 SGB XI die sogenannte Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld genutzt werden. Dabei wird das Pflegegeld allerdings nur anteilig gezahlt. Heißt: Wenn die Pflegesachleistung zu 65 Prozent ausgeschöpft wird, erhalten Pflegebedürftige noch 35 Prozent des Pflegegeldes.
Pflegesachleistung bei Pflegegrad 2: Wie hoch ist sie 2024?
Im Rahmen der Pflegereform 2023 wurde die Pflegesachleistung zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Laut dem BMG können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 nun maximal 761 Euro pro Monat (2023: 724 Euro) bekommen.
Etwa 43,7 Prozent der Pflegebedürftigen, die durch einen ambulanten Pflegedienst - mit oder ohne gleichzeitiger Pflege durch Angehörige - gepflegt werden, haben Destatis zufolge einen Pflegegrad 2 und können Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 761 Euro erhalten. Das sind über 457.000 Menschen.
Übrigens: Zum 1. Januar 2025 soll die Pflegesachleistung erneut erhöht werden - dann um 4,5 Prozent. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 würden dann vermutlich bis zu 794 Euro monatlich erhalten - eine offizielle Angabe des BMG gibt es dazu noch nicht.
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 2: Wie hoch ist die Pflegesachleistung?
Wenn Pflegebedürftige durch einen ambulanten Pflegedienst sowie Angehörige versorgt werden, können sie laut dem BMG die Kombinationsleistung nutzen. Dabei wird je nach Höhe der ausgeschöpften Pflegesachleistung ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
Für Pflegegrad 2 ergibt sich bei der Kombinationsleistung in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch in der Pflege:
Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst) | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Anspruch |
0 : 100 | 0 Euro | 761 Euro | 761 Euro |
10 : 90 | 33,20 Euro | 684,90 Euro | 718,10 Euro |
20 : 80 | 66,40 Euro | 608,80 Euro | 675,20 Euro |
30 : 70 | 99,60 Euro | 532,70 Euro | 632,30 Euro |
40 : 60 | 132,80 Euro | 456,60 Euro | 589,40 Euro |
50 : 50 | 166 Euro | 380,50 Euro | 546,50 Euro |
60 : 40 | 199,20 Euro | 304,40 Euro | 503,60 Euro |
70 : 30 | 232,40 Euro | 228,30 Euro | 460,70 Euro |
80 : 20 | 265,60 Euro | 152,20 Euro | 417,80 Euro |
90 : 10 | 298,80 Euro | 76,10 Euro | 374,90 Euro |
100 : 0 | 332 Euro | 0 Euro | 332 Euro |
Übrigens: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 dürfen noch Auto fahren. Je nach Einschränkung kann es allerdings sein, dass es nicht mehr angeraten ist.