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Pflegeversicherung: Pflegeversicherung: Erhöhung 2023 trifft Rentner besonders hart

Pflegeversicherung

Pflegeversicherung: Erhöhung 2023 trifft Rentner besonders hart

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    Die Erhöhung der Pflegeversicherung trifft Rentner doppelt. Woran das liegt.
    Die Erhöhung der Pflegeversicherung trifft Rentner doppelt. Woran das liegt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolfoto)

    Für Renterinnen und Rentner sah es eigentlich ganz gut aus: Die Renten wurden zur zweiten Jahreshälfte erhöht. Zwar nicht so, dass sie die Folgen der Inflation vollständig abfedern. Aber dennoch deutlich mehr, als erwartet wurde.

    Doch durch die Pflegereform 2023 müssen alle nun mit Mehrkosten rechnen. Und damit auch Rentnerinnen und Rentner. Denn der Pflegebeitrag steigt.

    Übrigens: Wer sich für das Thema Pflege interessiert, sollte sich unbedingt mit den unterschiedlichen Pflegegraden 1 bis 5 auseinandersetzen. Durch jeden von ihnen entstehen Ansprüche auf unterschiedliche Leistungen bei der Pflegeversicherung. Doch Achtung: Pflegegrad 1 nimmt eine Sonderrolle ein.

    Pflegebeitrag: Rentner müssen volle Höhe selbst tragen

    Seit dem 1. Juli zahlen viele Menschen in Deutschland einen höheren Pflegebeitrag. Statt wie bisher 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens sind nun 3,4 Prozent fällig. Rentnerinnen und Rentner werden die Erhöhung des Pflegebeitrags gleich doppelt zu spüren bekommen. Denn sie müssen die Erhöhung komplett selbst stemmen.

    Insbesondere ziehen Rentner aufgrund der Tatsache den Kürzeren, dass sie sich nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Beim Pflegebeitrag für Arbeitnehmende ist der Arbeitgeberanteil nämlich von 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent erhöht. Rentner profitieren allerdings nicht von dieser Anhebung, da sie ihre Beiträge alleine tragen müssen. Die Rechtmäßigkeit dieser Regelung wurde vom Bundesverfassungsgericht geprüft und als verfassungsgemäß bestätigt.

    Wie finanztip.de schreibt, bleibt eine Art Teilentlastung, die insbesondere älteren Menschen zugute kommt, erhalten. Rentner, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, müssen keinen Kinderzuschlag zahlen. Den Kinderzuschlag zahlen im Rahmen des Pflegebeitrags in Deutschland alle Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung, die keine Kinder haben. Seit Juli 2023 beträgt der Zuschlag 0,6 Prozent des Bruttoeinkommens, statt wie bisher 0,35 Prozent. Alle, die nach dem Stichtag geboren wurden, und keine Kinder haben, zahlen jedoch weiterhin den Zuschlag.

    Pflegebeitrag: Entlastung durch mehrere Kinder kommt bei Rentnern meist nicht an

    Ein Beispiel: Eine Rentnerin bekommt 1700 Euro Rente im Monat. Statt wie bisher 51,85 Euro zahlt sie seit dem 1. Juli 57,80 Euro. Allerdings nur, wenn sie Kinder hat. Sollte sie keine Kinder haben und nach 1940 geboren worden sein, werden für sie monatlich 68 Euro fällig. Sie wird also jeden Montag um 10 Euro mehr belastet, als wenn sie ein Kind hätte. Wir haben für Sie eine Tabelle mit allen Beitragssätzen erstellt und aufgeschlüsselt.

    Eltern von mehreren Kindern werden ab diesem Jahr beim Pflegebetrag stärker entlastet als zuvor. Ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag um 0,25 Beitragssatzpunkte pro Kind bis zum fünften Kind. Diese Absenkung gilt jedoch nur während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Viele Rentner, die also im mittleren Alter Kinder bekommen haben, profitieren daher faktisch nicht von dieser Regelung, erklärt finanztip.de.

    Gut zu wissen: Angehörige von Pflegebedürftigen können für einen gewissen Zeitraum Pflegeunterstützungsgeld erhalten, wenn sie wegen der Pflege von der Arbeitsstelle fernbleiben müssen. Für die Pflege von Angehörigen gibt es allerdings nicht direkt Geld von der Pflegekasse. Allerdings wird die Pflege auf die spätere Rente angerechnet.

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