Ein neues Arzneimittel kam in den 1950er-Jahren auf den Markt und entwickelte sich zum größten Medikamenten-Skandal des 20. Jahrhunderts: Contergan. Als angeblich nebenwirkungsfreies Schlaf- und Beruhigungsmittel wurde es von Ärzten und Apothekern einst empfohlen, führte es bei ungeborenen Kindern zu schweren körperlichen Fehlbildungen. Betroffene leiden bis heute unter den Folgen. Um sie finanziell zu unterstützen, wurde die sogenannte Conterganrente ins Leben gerufen. Was das genau ist und wie viel Geld Menschen mit einer Schädigung durch Contergan bekommen, lesen Sie hier.
Übrigens: Auch Menschen, die in der ehemaligen DDR verfolgt wurde, erhalten eine spezielle Rente, die sogenannte SED-Rente.
Rente und Contergan: Was ist Contergan?
Contergan kam am 1. Oktober 1957 als rezeptfreies Schlafmittel der Firma Chemie Grünenthal GmbH in Stolberg auf den Markt, wie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitteilt. Das Mittel war allerdings nur scheinbar frei von Nebenwirkungen. Kurz nach der Markteinführung kamen viele Kinder in Deutschland und im Ausland mit schwersten körperlichen Fehlbildungen auf die Welt. Etliche Kinder starben kurz nach der Geburt. Der Grund: Mütter dieser Kinder nahmen in der Schwangerschaft das thalidomidhaltige Medikament Contergan ein.
Laut dem Deutschen Ärzteblatt schädigte Contergan die Nerven und beeinflusste die Entwicklung des Embryos. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Schwangerschaft die Mutter das Medikament einnahm, störte es die Ausbildung der Extremitäten, des Schädels oder der inneren Organe. Wenn lebenswichtige Organe betroffen waren, starb der Embryo bereits im Mutterleib. Hemmte das Arzneimittel die Ausbildung von Händen und Füßen, wurden fehlgebildete Babys geboren. 1958 kamen 24 behinderte Kinder zur Welt, 1961 waren es bereits 1515. Ein Jahr später sank die Zahl auf rund 1000 Kinder. Allein in Deutschland wurden etwa 5000 Kinder mit Schäden durch Contergan geboren. Im November 1961 wurde das Medikament aus dem Handel genommen.
Übrigens: Es gibt Krankheiten, mit denen Sie früher in Rente gehen dürfen. Unter Umständen haben Betroffene dann Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Wie hoch diese ausfällt, ändert sich regelmäßig.
Conterganrente: Was ist das?
Die Conterganrente ist eine lebenslange monatliche Zahlung, die individuell am Grad der Schädigung bemessen wird. Laut dem Contergan Infoportal sind für diese Rente „Personen berechtigt, deren Mutter während der Schwangerschaft thalidomidhaltige Präparate der Firma Grünenthal GmbH eingenommen haben oder deren Fehlbildungen damit in Verbindung gebracht werden können“.
Laut Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist die Conterganrente steuerfrei und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Da die vorgesehenen Stiftungsmittel aufgebraucht sind, wird die Rente seit Mai 1997 aus dem Bundeshaushalt bezahlt.
Wer durch Contergan geschädigt wurde, erhält neben der Conterganrente von der Conterganstiftung eine einmalige Kapitalentschädigung. Von 2009 bis 2022 wurde außerdem eine Sonderzahlung überwiesen, wie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitteilt. Zudem erhalten Betroffene Leistungen für spezifische Bedarfe, die seit 2017 jedes Jahr pauschal gewährt werden. Wie hoch die Leistungen ausfallen, bestimmt sich nach der Schwere der Behinderung.
Conterganrente: Wie hoch fällt sie aus?
Seit 1972 wurde die Conterganrente dreizehnmal erhöht. Sie wird seit 2009 automatisch im gleichen Maße erhöht, wie die gesetzliche Rente.
Gemäß Paragraf 13 Satz 2 Conterganstiftungsgesetz (ContStifG) richtet sich die Höhe der Conterganrente nach der Schwere des Körperschadens und der daraus resultierenden Körperfunktionsstörungen.
- Die monatliche Conterganrente beträgt zwischen 662 Euro und 7480 Euro
- Bei der einmaligen Kapitalentschädigung bekommen Betroffene zwischen 1278 Euro und 12.782 Euro
- Die jährlichen Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe liegen zwischen 876 Euro und 9900 Euro. Zusätzlich erhält jede leistungsberechtigte Person einen jährlichen Sockelbetrag von 4800 Euro.
Übrigens: Wer eine Schwerbehinderung hat, darf in der Regel früher in Rente gehen. Wir haben für Sie zudem zusammengefasst, ob Sie mit einer Schwerbehinderung mit 61 Jahren oder mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen dürfen.
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