Nicht alle Menschen schaffen es, bis zum Renteneintrittsalter zu arbeiten - 35 Versicherungsjahre oder gar 45 Versicherungsjahre sind also für einige nicht machbar. Der Grund: Unfälle, medizinische Ursachen oder Krankheiten. Betroffene können dann unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente beantragen. Aber wie hoch fällt diese 2025 aus?
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Wie hoch die Erwerbsminderungsrente jeweils ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen, da das vom individuellen Rentenanspruch abhängt. Es kommt laut Finanztip also zum einen darauf an, wie lange Betroffene bereits in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, bevor sie Erwerbsminderungsrente beziehen möchten. Zum anderen ist entscheidend, wie viele Rentenpunkte gesammelt wurden und wie lange Betroffene noch bis zur regulären Altersrente arbeiten müssten.
Ein erster Anhaltspunkt findet sich in der Renteninformation, die die Deutsche Rentenversicherung einmal pro Jahr verschickt. Dort ist vermerkt, wie hoch die Erwerbsminderungsrente bis zu diesem Zeitpunkt wäre.
Finanztip zufolge lag die durchschnittliche Nettorente bei voller Erwerbsminderung 2021 für Rentenneuzugänge bei 917 Euro pro Monat. Bestandsrentner bekamen im gleichen Jahr im Schnitt monatlich 877 Euro.
Erwerbsminderungsrente 2025: Wie hoch fällt sie aus?
Bezieher einer Erwerbsminderungsrente konnten sich bereits 2024 freuen, denn die Rente wurde schon im Vorjahr um 7,5 Prozent erhöht, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilte. Alle Renten wurden zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent erhöht. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezog, die zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begann, erhielt zusätzlich einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Bezieher einer Erwerbsminderungsrent, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begann, bekamen zusätzlich einen Zuschlag von 4,5 Prozent.
Bis November 2025 wird der Zuschlag getrennt von der monatlichen Rente als zusätzliche Zahlung überwiesen.
Zusätzlich sind 2025 die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung erhöht worden. Bei voller Erwerbsminderung (bis zu drei Stunden Arbeit am Tag) liegt die Hinzuverdienstgrenze nun bei 19.661 Euro und bei teilweiser Erwerbsminderung (bis zu sechs Stunden Arbeit am Tag) bei 39.322 Euro, schreibt der Sozialverband Deutschland.
Wie wird die Erwerbsminderungsrente berechnet?
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist davon abhängig, wie viele Beiträge und Versicherungsjahre bis zum Tag der Erwerbsminderung in der Rentenversicherung gesammelt wurden. Außerdem gibt es laut Deutscher Rentenversicherung noch die sogenannte Zurechnungszeit. Dabei handelt es sich um die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und dem regulären Renteneintrittsakter. Dadurch werden Versicherte so gestellt, als hätten sie bis zu diesem Lebensalter Beiträge gezahlt. Dabei wird das Einkommen der vorherigen Versicherungsjahre auch für die noch kommenden Arbeitsjahre angenommen. Sollten die letzten vier Jahre den Durchschnittswert, zum Beispiel durch Teilzeit, verringern, dann werden diese nicht berücksichtigt.
Allerdings gibt es auch bei der Erwerbsminderungsrente einen Abschlag, der individuell berechnet wird. Der Renteneintritt ohne Abschlag lag laut Finanztip seit 2024 bei 65 Jahren. Für jeden Monat, den Betroffene früher in Erwerbsminderungsrente gehen, werden 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Maximal können es 10,8 Prozent sein.
Ende 2025 gibt es allerdings eine Änderung: Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr auf Basis des Rentenbetrages, sondern auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der Rente zugrunde liegen, heißt es bei der Deutschen Rentenversicherung.