Der Übergang in den Ruhestand bringt ohnehin schon viele Fragen mit sich – und noch mehr, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt. Natürlich ist auch die Frage nach der Steuer essenziell. Müssen Rentnerinnen und Rentner mit Schwerbehinderung genauso viele Steuern zahlen oder bekommen sie eine Vergünstigung?
Schwerbehinderung: Das sind die Steuerfreibeträge
Tatsächlich können unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Schwerbehinderung Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden. Menschen mit einer Schwerbehinderung haben laut der Bundesvereinigung Lebenshilfe Anspruch auf den sogenannten Behindertenpauschbetrag. Dieser soll alle regelmäßigen Kosten decken, die typischerweise durch die Behinderung entstehen – unter anderem Ausgaben für Arzneimittel. Der Pauschbetrag wird bei der Einkommensteuererklärung automatisch berücksichtigt, sofern die Schwerbehinderung als außergewöhnliche Belastung angegeben wird. Das Finanzamt verlangt hierfür einen Nachweis. In der Regel reicht eine Kopie des Schwerbehindertenausweises.
Wird der Pauschbetrag genehmigt, wird dieser direkt von den Einkünften abgezogen, wodurch sich die steuerpflichtige Summe verringert. Menschen mit einer Schwerbehinderung zahlen also weniger Steuern. Die Höhe der Steuervergünstigung hängt vom tatsächlichen Schweregrad der Behinderung ab.
Rentenbesteuerung: Wie viel Steuer zahlt man mit Schwerbehinderung?
Rentnerinnen und Rentner müssen nicht ihre gesamte Rente versteuern, sondern nur einen Teil davon. Wie hoch dieser steuerpflichtige Anteil ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Im zweiten Schritt greift bei Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 20 (GdB) aber auch der Pauschbetrag: Er reduziert den Teil der Rente, der tatsächlich versteuert werden muss. So erklärt es der Sozialverband Deutschland.
Um die Steuererleichterungen zu nutzen, sollten Rentner frühzeitig ihre Einkommensteuererklärung einreichen und die Schwerbehinderung als außergewöhnliche Belastung angeben. Durch den Abzug des Pauschbetrags können dann spürbare Einsparungen erzielt werden.
Übrigens: Mit einer Schwerbehinderung kann man unter Umständen bereits früher in Rente gehen.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden