Auf die gesetzliche Rente allein können sich Versicherte nicht mehr verlassen. Die Durchschnittsrente betrug 2022 nach mindestens 35 Beitragsjahren 1550 Euro (Rentenbestand Ende 2022), wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Diese muss noch versteuert werden. Davon im Alter zu leben, kann eine Herausforderung sein. Um Bürgerinnen und Bürger anzuhalten, selbst etwas für die Altersvorsorge zu tun, wurde die Riester-Rente ins Leben gerufen. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, wird finanziell vom Staat mit Zulagen unterstützt, allerdings muss dafür ein Mindestbetrag einbezahlt werden. Wie hoch dieser ist, lesen Sie im Artikel.
Riester-Rente: Welche Zulagen gibt es?
Der Deutschen Rentenversicherung zufolge gibt es zwei Arten von Zulagen: die Grundzulage und die Kinderzulage.
Grundzulage
Bei der Grundzulage erhalten Versicherte für jedes Beitragsjahr eine Zulage vom Staat – vorausgesetzt, dass sie einen Mindesteigenbeitrag auf ihr Riester-Konto einzahlen. Ist das der Fall, bekommen sie die maximale Förderung. Diese beträgt seit 2018 jährlich 175 Euro pro Person.
Kinderzulage
Die Kinderzulage erhalten Versicherte, die mindestens ein Kind haben, das in ihrem Haushalt lebt und für das sie Kindergeld beziehen. Für jedes Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde, zahlt der Staat 185 Euro. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, erhalten Versicherte pro Kind 300 Euro pro Jahr, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.
Bei Eltern, die verheiratet sind und nicht dauerhaft getrennt voreinander leben, wird die Kinderzulage automatisch der Mutter angerechnet. Wenn beide Elternteile das möchten, kann die Kinderzulage auch auf den Vater übertragen werden. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren erhält der Elternteil die Zulage, der auch das Kindergeld bekommt. Auch hier kann auf Antrag beider Eltern die Zulage auf den anderen Partner übertragen werden.
Berufseinsteigerbonus
Laut Deutscher Rentenversicherung bekommen Versicherte, die Berufseinsteiger sind und die bis zu ihrem 25. Geburtstag einen Riester-Vertrag abschließen, einmalig 200 Euro Bonus vom Staat auf ihr Riester-Konto überwiesen.
Übrigens: Versicherte können sich bei der Riester-Rente beitragsfrei stellen lassen, wenn sie nicht mehr monatlich einzahlen möchten. Auch eine gesamte Auszahlung ist möglich, allerdings nur mit erheblichen Nachteilen für den Sparer.
Riester-Rente: Wie hoch ist der Mindestbeitrag?
Damit Versicherte die volle Zulage bei der Riester-Rente bekommen, müssen sie pro Jahr einen Mindestbeitrag zahlen. Dieser beträgt vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr – maximal sind es 2100 Euro. Davon werden dann noch mögliche Zulagen abgezogen.
Beispiel:
Ludger hat ein 15-jähriges Kind, das 2010 geboren wurde und für das er Kindergeld erhält. Im vergangenen Jahr hatte er 40.000 Euro rentenversicherungspflichtiges Einkommen. Wie hoch ist sein Mindestbeitrag?
4 Prozent x 40.000 Euro = 1600 Euro
Davon muss noch die Grund- und die Kinderzulage abgezogen werden:
1600 Euro - 175 Euro (Grundzulage) - 300 Euro (Kinderzulage) = 1125 Euro
Damit Ludger die maximale staatliche Zulage erhält, muss er pro Jahr mindestens 1125 Euro auf sein Riester-Konto einzahlen. Monatlich wären das 93,75 Euro.
Übrigens: Die Riester-Rente ist mittlerweile sehr umstritten und viele Versicherte fragen sich, ob sie sich überhaupt noch lohnt. Die Zahlen zeigen, dass die Riester-Rente für viele ein Reinfall ist. Wer seinen Riester-Vertrag nicht weiterführen möchte, kann diesen kündigen – ganz im Gegenteil zur Rürup-Rente.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden