Wer seinen Job verliert, steht meist erst einmal unter Schock. Doch zumindest finanziell sind die meisten Menschen hierzulande über die Arbeitslosenversicherung für diesen Fall abgesichert. Um Arbeitslosengeld zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen, wie etwa die Anwartschaftszeiten, erfüllt werden. Ist die Leistung einmal bewilligt, bekommen Arbeitslose ungefähr 60 oder 67 Prozent ihres vorherigen Netto-Einkommens - je nachdem, ob Kinder mit Kindergeldanspruch versorgt werden oder nicht. Dabei gilt es allerdings die Maximalbeträge beim Arbeitslosengeld zu beachten.
Was ist aber in der Zwischenzeit? Wovon können Arbeitslose leben, wenn der Antrag auf Arbeitslosengeld zwar gestellt, aber noch keine Entscheidung der zuständigen Agentur für Arbeit gefallen ist? Ob Betroffene beim Arbeitslosengeld einen Vorschuss bekommen können, lesen Sie hier.
Arbeitslosengeld: Kann man einen Vorschuss bekommen?
Die gute Nachricht: Ja, beim Arbeitslosengeld kann man laut der Bundesagentur für Arbeit einen Vorschuss bekommen, wenn noch keine endgültige Entscheidung über den Antrag auf Arbeitslosengeld getroffen wurde. Außerdem kann die zuständige Agentur für Arbeit auch eine vorläufige Entscheidung treffen und auf dieser Basis Arbeitslosengeld schon früher zahlen.
Wer einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellt, kann den Vorschuss gleich mit beantragen. Laut der Bundesagentur für Arbeit prüft die zuständige Stelle in der Regel aber von sich aus, ob ein Vorschuss gezahlt oder eine vorläufige Entscheidung über den Antrag getroffen werden kann.
Vorschuss beim Arbeitslosengeld: Wer kann ihn bekommen?
Um einen Vorschuss zum Arbeitslosengeld bekommen zu können, müssen laut der Bundesagentur für Arbeit einige Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind:
- Es muss grundsätzlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen.
- Eine endgültige Entscheidung über den Arbeitslosengeld-Antrag ist noch nicht möglich, etwa weil noch nicht alle nötigen Unterlagen vorliegen.
- Bis die Agentur für Arbeit die tatsächliche Höhe des Arbeitslosengeldes festlegen kann, dauert es voraussichtlich noch längere Zeit.
Vorschuss beim Arbeitslosengeld: Wie hoch ist er und wann bekommt man ihn?
Wer die Voraussetzungen für einen Vorschuss beim Arbeitslosengeld erfüllt, kann laut § 42 SGB I spätestens einen Monat nach dem Antrag mit der Auszahlung rechnen. Neben dem "Wann" regelt das Gesetz auch das "Wie viel". Wie hoch der Vorschuss genau ist, ist allerdings von Fall zu Fall verschieden. So erläutert § 42 SGB I, dass der zuständige Leistungsträger - in diesem Fall die Agentur für Arbeit - die Höhe von Vorschüssen "nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt".
Also: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sind an keine bestimmten Beträge gebunden und können je nach Fall individuell über die Höhe eines Vorschusses entscheiden. Wichtig zu beachten ist allerdings, dass dem Gesetzestext zufolge Vorschüsse auf die eigentliche Leistung - das Arbeitslosengeld - angerechnet werden. Übersteigt der Vorschuss diese, wird eine Rückzahlung fällig.
Arbeitslosengeld: Wann muss man den Vorschuss zurückzahlen?
Wer einen Vorschuss zum Arbeitslosengeld bekommen hat, könnte später nach der endgültigen Entscheidung über den Arbeitslosengeld-Antrag zur Rückzahlung aufgefordert werden. Laut der Bundesagentur für Arbeit ist das der Fall, wenn sich entweder herausstellt, dass die Empfängerin oder dem Empfänger keinen Anspruch auf den Vorschuss hatte oder dieser zu hoch war.
Gleiches gilt übrigens auch für Arbeitslosengeld, das aufgrund einer vorläufigen Entscheidung ausgezahlt wurde.