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Bürgergeld: Bürgergeld für Obdachlose: Bekommen sie auch ohne Adresse Unterstützung?

Bürgergeld

Bürgergeld für Obdachlose: Bekommen sie auch ohne Adresse Unterstützung?

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    Obdachlose Menschen können jetzt auch ohne Adresse Bürgergeld bekommen.
    Obdachlose Menschen können jetzt auch ohne Adresse Bürgergeld bekommen. Foto: Sebastian Kahnert, ZB, dpa (Symbolbild)

    Das Bürgergeld soll Menschen unterstützen, die erwerbsfähig, aber arbeitslos und dabei hilfsbedürftig sind. Demnach haben auch viele Obdachlose Anspruch auf die Sozialleistung nach SGB II. Auch für diese Menschen ist das Jobcenter laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zuständig, denn obdachlose Menschen sollen ebenso "die Möglichkeit haben, sich in den Arbeitsmarkt einzugliedern, ihre persönliche Situation zu stabilisieren und letztlich auch wieder sesshaft zu werden".

    Dabei ist die Leistung nicht an eine Adresse oder andere Kontaktmöglichkeiten gebunden. Das ist nun aus einem gerichtlichen Vergleich vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hervorgegangen, der am 20. September 2023 geschlossen wurde. Demnach müssen Obdachlose dem zuständigen Jobcenter keine Postanschrift angeben können, um Bürgergeld zu erhalten - selbst wenn es keine anderen Kontaktmöglichkeiten - etwa telefonische - gibt. Was bedeutet das genau und worum ging es in dem Fall?

    Übrigens: Die Regelsätze steigen beim Bürgergeld ab 2024. So erhalten beispielsweise Familien und auch Paare dann deutlich mehr Geld. Und auch der Mehrbedarf bei Behinderung sowie bei Schwangerschaft steigt.

    Vergleich in Kassel: Jobcenter zahlt 13.000 Euro Bürgergeld nach

    In dem Streitfall, der nun zu dem Vergleich vor dem BSG Kassel (B 4 AS 12/22 R) geführt hat, hatte das Jobcenter Stuttgart dem Verhandlungsbericht zufolge einen Obdachlosen im Februar 2020 darauf hingewiesen, dass er das Jobcenter nicht mehr wie bisher zum Empfang seiner Post nutzen könne und ihn aufgefordert eine Postadresse einzurichten. Denn die postalische Erreichbarkeit von Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfängern sei eine Leistungsvoraussetzung. Weil der Obdachlose der Aufforderung nicht nachgekommen war, lehnte das Jobcenter seinen Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld ab.

    Die Klage des Obdachlosen blieb in den Vorinstanzen vor dem Sozialgericht Stuttgart und dem Landessozialgericht Baden-Württemberg erfolglos. Die Begründung: Entgegen der "Erreichbarkeitsanordnung" habe der Obdachlose nicht sichergestellt, dass er an jedem Werktag per Post erreichbar sei. Mit seiner vom BSG zugelassenen Revision konnte der Obdachlose allerdings geltend machen, dass sich die gesetzliche Anforderung an die Erreichbarkeit von Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfängern nicht auf die Post, sondern den Aufenthalt in der Nähe des zuständigen Jobcenters beziehe.

    Laut der Welt hatte sich das Jobcenter Stuttgart mit seiner Argumentation überwiegend auf eine frühere Anordnung der Bundesagentur für Arbeit gestützt. Nach einer Zwischenberatung der Richter in Kassel wiesen diese allerdings darauf hin, dass das Jobcenter ihrer Ansicht nach keine Postanschrift verlangen könne. Die Erreichbarkeitsanordnung ist laut dem Verhandlungsbericht des BSG erfüllt, wenn Betroffene "sich täglich zum Jobcenter begeben und dort nach für sie bestimmten Schriftstücken fragen".

    Weil in der Verhandlung in Kassel der Welt zufolge kein Interesse an einer Klärung der früheren Rechtslage bestand, einigten sich die Beteiligten auf einen Vergleich. Demnach zahlt das Jobcenter dem Obdachlosen für die Zeit von Mai 2020 bis August 2023 unter teilweiser Anrechnung von Einkünften aus einem Minijob 13.000 Euro nach.

    Bürgergeld für Obdachlose: Was bedeutet der Vergleich?

    Im Bürgergeld-Gesetz wurde die Erreichbarkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten laut dem BMAS zum 1. Juli 2023 neu geregelt. Die entsprechende Erreichbarkeitsverordnung (ErrV) wurde im August verkündet und besagt nach Paragraf 2 Absatz 4 ErrV, dass leistungsberechtigte Personen ohne festen Wohnsitz Anspruch auf Bürgergeld haben, wenn sie ihr Jobcenter "einmal pro Leistungsmonat persönlich" aufsuchen. Zudem müssen sie der Stelle "mitteilen, auf welchem Weg eine Kontaktaufnahme möglich ist".

    In Paragraf 2 Absatz 1 Satz 1 ErrV ist geregelt, dass Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger sicherstellen müssen, "dass sie Mitteilungen und Aufforderungen des zuständigen Jobcenters werktäglich zur Kenntnis nehmen" können. Mit den rechtlichen Hinweisen aus dem gerichtlichen Vergleich vor dem BSG ergibt sich laut der Welt, dass Leistungsberechtigte ohne Wohnsitz oder eine andere Kontaktmöglichkeit Anspruch auf Bürgergeld haben, wenn sie das Jobcenter werktäglich aufsuchen, um mögliche Mitteilungen oder Aufforderungen zur Kenntnis nehmen zu können. Dabei wird sich wohl erst in Zukunft zeigen, ob die Behörde tatsächlich tägliche Besuche verlangen kann.

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